Verrechnung Gerichtskosten
Verfasst: 01.12.2010, 12:24
Hallo zusammen,
in einem Verfahren teilte uns die RV mit, dass diese aus versicherungsvertraglichen Gründen eine Verrechnung unserer Honoarrechnung vornehmen musste. Wir sollen uns direkt an unsere Mandantschaft wenden.
Nunmehr haben wir von der LJK die nicht verbrauchten Gerichtskosten zurückerstattet erhalten.
Kann ich diese Gerichtskosten auch mit unserer offenen Honorarforderung gegenüber der RV verrechnen oder muss ich den zurückgezahlten Betrag vollständig an die RV auszahlen?
Kann mir da jemand weiter helfen?
in einem Verfahren teilte uns die RV mit, dass diese aus versicherungsvertraglichen Gründen eine Verrechnung unserer Honoarrechnung vornehmen musste. Wir sollen uns direkt an unsere Mandantschaft wenden.
Nunmehr haben wir von der LJK die nicht verbrauchten Gerichtskosten zurückerstattet erhalten.
Kann ich diese Gerichtskosten auch mit unserer offenen Honorarforderung gegenüber der RV verrechnen oder muss ich den zurückgezahlten Betrag vollständig an die RV auszahlen?
Kann mir da jemand weiter helfen?