Hallo zusammen,
ich benötige mal Eure Hilfe - Gesellschaftsgründungen liegen an sich nicht in meinem Bereich.
Der Anwalt hat für einen Mandanten eine Stiftung gegründet. Es wurde eine Satzung ausgearbeitet und die Formalitäten erledigt.
Ich würde für die Tätigkeit eine Geschäftsgebühr aus dem in die Stiftung eingeflossenen Vermögen abrechnen. Was meint Ihr?
Vielen Dank für Eure Meinungen.
Viele Grüße
sh
Anwaltsvergütung Gründung einer Stiftung
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... es soll aber nicht gespendet, sondern abgerechnet und gezahlt werden. kann jemand meinen abrechnungsvorschlag bestätigen? oder ist anderer meinung?