Gebühren nach RVG bei Erbstreit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gesperrt
Sarah G.

#1

30.11.2010, 20:16

Hallo zusammen,
ich habe mich soeben hier im Forum angemeldet, da ich auf möglichst neutrale Meinungen hoffe und nicht wüsste, an wen wir uns sonst wenden könnten. Ich bin keine Rechtsanwaltsfachangestellte, sondern Tochter einer Mandantin.

Es geht um Folgendes, und ich versuche so knapp wie möglich alles einzubringen:

Es besteht seit 31.01.2010 eine Erbengemeinschaft bestehend aus zwei Töchtern plus einer enterbten Tochter. Streitwert ist ein Haus, das auf 158.000 Euro vom Gutachter geschätzt wurde und letzendlich für 150.000 Euro verkauft wurde. Die Erbengemeinschaft befindet sich im Streit und es ist wirklich ein außergewöhnlich schwieriger Fall, da die Gegenseite (die auch noch im Ausland (Österreich) wohnt) alle Steine in den Weg legt, die nur denkbar sind, und das unbegründet und undurchdacht, da die gegnerische Anwaltsseite sehr unerfahren mit dem deutschen Erbrecht scheint und auch über keinerlei menschliche Kompetenz zu verfügen scheint. Das betrifft nicht nur uns, sondern auch den gemeinsam beauftragten Immobilienmakler, Notar, Käufer etc..
Hinzu kommt der Streit mit der enterbten Tochter bezüglich der Berechnung der Pflichtanteilsansprüche.

Nach langem Hin und Her wegen des Hausverkaufes und fast schon anstehendem Einleiten der Zwangsversteigerung wurde das Haus vom Makler nun verkauft und die Anwaltskosten stehen jetzt an. Zwar ist der Fall noch immer nicht ganz durch, da der Kaufpreis noch nicht eingegangen und somit das Geld nicht verteilt werden konnte, aber wir haben schonmal die Rechnung erhalten. Im März hatten wir bereits schonmal eine Rechnung über knappe 3.000 Euro erhalten, siehe unten.

Die Rechnung kommt uns wirklich viel zu hoch vor! Ich muss vorwegsagen, dass wir bei der Erstberatung ausdrücklich um Informationen bezüglich der anfallenden Kosten gebeten hatten, und wir haben auch gewarnt, dass es ein schwieriger Fall wird (wurde leider nicht ernst genommen, da es unvorstellbar war). Hier erhielten wir die Auskunft, dass nach einer ungefähren Schätzung (ich glaube wir gingen von einem Verkaufspreis des Hauses von 165.000 Euro aus) auf insgesamt allerhöchstens 6.000 Euro kommen werden (Geschäftsgebühr und nach Verkauf nochmal eine Gebühr).

Folgende Rechnung haben wir erhalten:
Art der Leistung Nr. des VV Wert/Dauer Satz Betrag
Geschäftsgebühr 2300 158.000 Euro 1,6/1 2.659,20
Terminsgebühr 3104 150.000 Euro 1,2/1 1.902,00
Einigungsgebühr außergerichtl. 1000 150.000 Euro 1,5/1 2.377,50
Auslagenpauschale 7002 6.939 Euro 1/1 20,00

Summe netto: 6.958,70 Euro + 19 % USt. 1.322,15 Euro = Summe Gebühren 8.280,85
abzgl. bezahlter Geschäftsgebühr
+ Auslagenpauschale am 29.03.2010 - 2.990,47

Rechnungsbetrag 5.290,38

Das eine ist, dass der Satz der Geschäftsgebühr von ursprünglich 1,5 auf 1,6 gehoben wurde, wohl weil der Fall schwieriger war, als erwartet. Was uns aber echt überrascht hat ist die zusätzliche Terminsgebühr. Davon war in den Gesprächen über die Kosten NIE die Rede, wir kennen uns damit ja auch gar nicht aus und haben dem Anwalt vertraut (vetrauen müssen). Er sagte das kam dann hinzu, da er doch mehr Aufwand hatte als erwartet und weil er mit der Gegnerseite streiten musste. Das hätte er uns aber zu diesem Zeitpunkt auch sagen können, dass das alles Extrakosten verursacht und nicht erst am Schluss die dicke Rechnung schicken...
Ist es üblich, dass eine Geschäftsgebühr UND eine Terminsgebühr UND eine Einigungsgebühr anfällt? Hinzu kommen nochmal ca. 2.000 Euro Kosten extra für die Kommunikation mit der enterbten Tochter wegen der Berechnung des Pflichtteilanspruches. Wir liegen also bei ca. 10.000 Euro gesamt Gebühren anstelle der besprochenen 6.000 Euro, wo wir noch von einem viel höheren Streitwert ausgingen.

Könnt ihr verstehen, dass wir uns ein wenig unsicher fühlen, ob das alles seine Richtigkeit hat? Ich bitte um eure Meinungen, denn das lässt uns einfach keine Ruhe, dass über 10.000 Euro an den Anwalt gezahlt werden müssen und wir nicht damit gerechnet haben... In meinem Bekanntenkreis gab es einen ähnlichen Fall, der genauso kompliziert und schwierig war und es ging um einen weitaus höheren Streitwert. Hier fielen aber nur ca. 6.000 Euro Gebühren an.

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten!

Gruß Sarah
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Trynnchylld
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#2

01.12.2010, 10:04

Hallo Sarah,

das ist leider Beratung und die ist hier nicht erlaubt. Sorry.
Lieber Gruß, Trynn

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Soenny
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#3

01.12.2010, 10:14

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