Einstellung § 170 Abs. 2 StPO x 2, Abrechnung auch x2?
Verfasst: 30.11.2010, 17:06
Liebe Forenos,
ich habe ein kleines Problem. Folgender Sachverhalt:
Mandant wird Nötigung im Straßenverkehr vorgeworfen. Wir bestellen uns, beantragen Akteneinsicht, Mandant macht auf unseren Rat von seinem Schweigerecht Gebrauch.
Verfahren wird dann irgendwann eingestellt nach § 170 Abs. 2 StPO.
Wir rechnen mit RSV ab. Grundgebühr, Verfahrensgebühr Ermittlungsverfahren, Einstellungsgebühr. RSV zahlt, alles prima.
Verfahren wird wieder aufgenommen, da "Geschädigter" Beschwerde eingelegt hat.
Ermittlungen laufen wieder, nach kurzem Schreiben unsererseits wurde das Verfahren wieder nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Wir haben also wieder abgerechnet. Verfahrensgebühr, Einstellungsgebühr (Diesmal ohne Grundgebühr). RSV meint nun, dass dies nicht gerechtfertigt sei und ja unter dem selben AZ ermittelt wurde bei der STA und wir keinen Anspruch haben würden.
Ist das richtig? Also ich erachte unsere Abrechnung als richtig. Aufgrund unserer Tätigkeit wurde Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt. Beschwerde des Geschädigten geht ja nicht zu Lasten der STA, die ja eingestellt hat, die müssen sich dem ja fügen und haben sodann aber wieder eingestellt.
Wäre für Rat dankbar.
LG, j3NN
ich habe ein kleines Problem. Folgender Sachverhalt:
Mandant wird Nötigung im Straßenverkehr vorgeworfen. Wir bestellen uns, beantragen Akteneinsicht, Mandant macht auf unseren Rat von seinem Schweigerecht Gebrauch.
Verfahren wird dann irgendwann eingestellt nach § 170 Abs. 2 StPO.
Wir rechnen mit RSV ab. Grundgebühr, Verfahrensgebühr Ermittlungsverfahren, Einstellungsgebühr. RSV zahlt, alles prima.
Verfahren wird wieder aufgenommen, da "Geschädigter" Beschwerde eingelegt hat.
Ermittlungen laufen wieder, nach kurzem Schreiben unsererseits wurde das Verfahren wieder nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Wir haben also wieder abgerechnet. Verfahrensgebühr, Einstellungsgebühr (Diesmal ohne Grundgebühr). RSV meint nun, dass dies nicht gerechtfertigt sei und ja unter dem selben AZ ermittelt wurde bei der STA und wir keinen Anspruch haben würden.
Ist das richtig? Also ich erachte unsere Abrechnung als richtig. Aufgrund unserer Tätigkeit wurde Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt. Beschwerde des Geschädigten geht ja nicht zu Lasten der STA, die ja eingestellt hat, die müssen sich dem ja fügen und haben sodann aber wieder eingestellt.
Wäre für Rat dankbar.
LG, j3NN