Ab wann kann ich Kostenfestsetzung beantragen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Blacky29
Forenfachkraft
Beiträge: 145
Registriert: 23.09.2008, 11:13
Beruf: Bürovorsteherin

#1

30.11.2010, 14:33

Mein Chef hat einen Auftrag bekommen, sich in einem Klageverfahren für den Beklagten zu bestellen. Unmittelbar bevor wir uns bestellt haben, hat der Kläger die Klage zurückgenommen. Kann ich hier Kostenfestsetzung beantragen? Mein Chef meint ja, weil wir ja den Auftrag hatten. Ich sage nein, weil wir uns ja nicht bestellt haben. Wer kann mir helfen?
Ohne Hund, ohne mich!
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

30.11.2010, 14:41

Ich sag auch ja, weil Ihr ja den Auftrag hattet. :mrgreen:

Entstanden dürfte die 0,8 VG sein.
Benutzeravatar
domel 3008
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 456
Registriert: 14.05.2007, 22:01
Beruf: ReNo
Wohnort: Berlin

#3

30.11.2010, 14:49

ich bin der gleichen meinung, ihr erhaltet die 0,8 VG gem. Nr. 3101.

...denn nur eine 0,8 VG erhält der Verfahrensbevollmächtigte, dessen Auftrag endigt, bevor er eine der in VV 3101 Nr. 1 genannten Tätigkeiten vorgenommen hat. Der Anspruch auf die reduzierte VG entsteht schon dann, wenn der Verfahrensbevollmächtigte irgendeine unter die Verfahrensgebühr fallende Tätigkeit ausgeübt hat. Für das Entstehen der halben VG genügt:
- Entgegennahme der Informationen

(RVG-Kommentar Geroldt/Schmidt, 2010, 19. Auflage, 3101 Rn. 58)
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#4

30.11.2010, 14:52

Ich sach mal: Nein, es fehlt nämlich noch eine Kostengrundentscheidung.. :mrgreen:
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Benutzeravatar
Blacky29
Forenfachkraft
Beiträge: 145
Registriert: 23.09.2008, 11:13
Beruf: Bürovorsteherin

#5

30.11.2010, 15:03

Ahhhh je.....was denn nun ja oder nein????? Bin total ratlos. :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:
Ohne Hund, ohne mich!
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#6

30.11.2010, 15:05

Festsetzen lassen kannst du erst, wenn eine Kostengrundentscheidung seitens des Gerichts getroffen worden ist ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#7

30.11.2010, 15:07

Ach jojo, heute so erbsenzählerisch unterwegs. :D Natürlich braucht man eine KGE, bevor man Festsetzung beantragen kann, aber das war ja nicht die Frage.

Du mußt zuerst beantragen, die Kosten nach Klagerücknahme dem Kläger aufzuerlegen. Dann erst, nach Entscheidung über die Kosten, kannst Du Deinen KFA stellen.
Benutzeravatar
Blacky29
Forenfachkraft
Beiträge: 145
Registriert: 23.09.2008, 11:13
Beruf: Bürovorsteherin

#8

30.11.2010, 15:26

:thx :thx :thx :thx :thx :D :D :D :D :D

Dass ich da nicht selbst drauf gekommen bin. :lol: :lol: :lol:
Ohne Hund, ohne mich!
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#9

30.11.2010, 17:53

Na, erbsenzählerisch würde ich es nicht nennen, wenn das wichtigste für die Kostenfestsetzung fehlt.. :wink:
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#10

30.11.2010, 18:03

Recht habt ihr beide: Es war nicht die Frage, aber wo jojo Recht hat, hat er Recht... :lolaway
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten