Nachfestsetzung nach langem Zeitablauf

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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magicsylvi
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#1

24.11.2010, 10:06

Hallo,

wir haben in einem Verfahren außergerichtlich angefangen im Jahr 2002, anschließend Beweisverfahren, I., II. und sogar III. Instanz.
Die KFB's für die I. und II. Instanz liegen vor und sind bereits bezahlt, KFA für die III. Instanz ist beantragt.

Nun möchte mein Chef, dass ich noch die außergerichtlichen Kosten (geht wohl nur gegenüber Mandant, sind ja nicht festsetzbar) und die Kosten des Beweisverfahrens nachfestsetzen lasse. Geht das nach einem solch langem Zeitablauf überhaupt noch? Der KFA für die I. Instanz -auf die ich ja auch anrechnen müsste- datiert aus 2007. Dieser müsste ggf. auch korrigiert werden, wegen der Anrechnung ...

Geht das überhaupt noch?

-magicsylvi
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Trynnchylld
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#2

24.11.2010, 11:57

Vorgerichtliche Gebühren können so oder so nicht festgesetzt werden. Hier musst du das Mahnverfahren betreiben. Ggfl. kann sich der Mandant auf die Verjährung berufen (wenn diese nicht durch die Verfahren unterbrochen bzw. gehemmt wurde).

Der KFA der I. Instanz müsste nicht zwingend geändert werden für das Beweisverfahren, denn du kannst im Zweifel ja auch den neuen KFA kürzen und entsprechend geringere Gebühren in Ansatz bringen. Da das Beweisverfahren ein gerichtliches Verfahren ist, ist hier eine Festsetzung der Gebühren durch das Gericht möglich. Aber wie gesagt, nicht für eure vorgerichtlichen Gebühren.

Versuchen würd ich es trotz der Zeit. Wenn der Mandant sich auf die Verjährung berufen sollte, musst du prüfen, ob diese gehemmt oder unterbrochen wurde.
Lieber Gruß, Trynn

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gkutes

#3

24.11.2010, 12:42

welche Kosten sind im sBV angefallen? Ich hoffe nicht nur die VG, denn dann kannste die Festsetzung stecken lassen. Ansonsten beantragst du einfach die Festsetzung der angerechneten Gebühren
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