Gegenstandswert einstweilige Einstellung Zwangsräumung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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refa22
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#1

23.11.2010, 16:54

Hallo,
also ich hab heute nur komische Akten.
Ich brauche den Gegenstandswert wegen einem Antrag auf einstweilige Einstellung Zwangsräumung
Wir haben Räumungsantrag gestellt, Gegenseite eben diesen Antrag.
In dem Antrag war Räumungsschutz für mindestens einen Monat beantragt, Antrag wurde abgelehnt.
So welchen Gegenstandswert nehme ich jetzt, im Kommentar steht, dass man als Gegenstandswert den Jahresbetrag nimmt, wenn der Antrag nicht auf eine bestimmt Zeit begrenz wurde. Habe ich das "für mindestens einen Monat" jetzt als Begrenzung zu verstehen oder nicht? Was meint ihr?
zenzi75
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#2

23.11.2010, 17:22

Warum beantragst du nicht einfach Streitwertfestsetzung? Dann macht sich in aller erster Linie das Gericht nen Kopf darum und nicht du... und wenns dann - eurer Meinung nach - zu wenig ist, könnt ihr ja immer noch Beschwerde einlegen...
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