falsch eingelegte Berufung + Festsetzung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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refa22
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#1

23.11.2010, 15:49

Hallo an alle,

und zwar habe ich folgendes Problem.
Es erging ein Urteil, gegen dieses hat die Gegenseite (Beklagte) Berufung beim falschen Gericht eingelegt. Wir haben Berufung beim richtigen Gericht eingelegt -Gegenseite hat Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt - zwischenzeitlich ist die Sache beendet. Kosten festgesetzt alles i. O.

Jetzt meinte mein Chef, ich soll die Kosten wegen der Berufung beim falschen Gericht festsetzen lassen. Ich bin mir jetzt echt nicht sicher ob das geht. Ich steh wahrscheinlich total auf dem Schlauch, aber irgendwie bin ich mir jetzt echt nicht sicher. Wir haben uns übrigens beim Gericht, wo die falsche Berufung eingelegt wurde, nicht angezeigt, weil die Berufung vorher wieder zurück genommen wurde. Es erging allerdings ein Beschluss, dass die Gegenseite die Kosten für das Rechtsmittel (also die falsch eingelegte Berufung) zu tragen hat. Also kann ich die Kosten doch unabhängig von dem eigentlichen Berufungsverfahren festsetzen lassen oder?
Kann ich? Und wenn ja in welcher Höhe?
Bin jetzt echt total verwirrt, hab schon im Kommentar gelesen aber das verwirrt mich nur noch mehr! :?:
Wer kann helfen?
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kaffeefreund
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#2

23.11.2010, 16:53

Wenn ihr euch bei dem falschen Gericht nicht bestellt habt, gibt es meines Erachtens auch keine Gebühr für dieses Verfahren. Allerdings kann man es durchaus versuchen - manche Gerichte setzen fest, ohne das geprüft zu haben. Und wenn sich die Gegenseite nicht dagegen wehrt...
;-)
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gkutes

#3

23.11.2010, 21:23

also grundsätzlich ist eine Bestellung nicht nötig. Es gibt immer zumindest eine 1,1. Soweit die Theorie
Die Frage des falschen Gerichts bzw. der ja sozusagen doppelten Berufung macht aber nachdenklich. Wird das hier vll an/aufgerechnet, weil es ja ein und dieselbe sache ist?
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