sozialrechtliche Angelegenheit abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
SwaJa
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#1

20.11.2010, 23:10

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe ein Problem - ich soll eine sozialrechtliche Angelegenheit abrechnen und habe, ehrlich gesagt, darüber überhaupt keine Rechnung. Hier eine kurze Schilderung des Sachverhaltes:

Unsere Mandantin verklagt ihre Krankenkasse, die Kosten für ein bestimmtes Medikament zu übernehmen. Die Sache lief vor dem Sozialgericht. Es fand eine mündliche Verhandlung statt. Danach erging ein Urteil zu Gunsten unserer Mandantin. Die Gegenseite hat natürlich Berufung eingelegt. Nun geht die Sache vor dem Landessozialgericht weiter.

Nun soll ich mit der Mandantin über die erste Instanz abrechnen. Welche Gebühren nehme ich da nach welcher Vorschrift? Was für eine Terminsgebühr? Fahrt- und Abwesenheitsgeld entsteht ja ganz normal, denke ich.

Für eine schnelle Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar.

Liebe Grüße
SwaJa
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LuzZi
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#2

21.11.2010, 00:43

Wenn ihr die I. Instanz gewonnen habt, warum sollst du dann mit der Mandantin abrechnen? :?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
SwaJa
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#3

21.11.2010, 13:55

Anweisung von oben :-) Verfahren geht ja in der Berufung weiter... Und die Mandantin soll erstmal in Vorlage treten, bevor die Kostenfestsetzung etc. erfolgt bzw. abgeschlossen ist.
birgit23

#4

21.11.2010, 19:07

Nun kommt es auch darauf an, ob ihr im Widerspruchsverfahren, sprich Vorverfahren tätig wart.
SwaJa
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#5

21.11.2010, 22:44

Wir haben keinen Widerspruch eingelegt. Die Krankenkasse hat abgelehnt und dann haben wir gleich verklagt.
birgit23

#6

22.11.2010, 08:55

dann kannst du Gebühren nach 3102 und 3106 verlangen
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#7

23.11.2010, 11:22

(ich hänge mich hier mal mit dran, dann brauche ich keinen neuen Thread aufmachen)

Habe gerade eine ähnliche Sache zum Abrechnen auf dem Tisch und ebenfalls von Sozialrecht keinen Schimmer :oops:

Dass 3102 anfällt leuchtet mir ein, bei uns waren aber zwei Termine vor dem Sozialgericht, jetzt wunder ich mich grad, dass ich bei der Abrechnung der Terminsgebühr da gar keine zwei Verhandlungstage eingeben kann... fällt die dann nur ein mal an? Und Abwesenheitsgeld 7005 fasse ich dann in einem für beide Termine zusammen? Weil ich kann ja nicht zwei mal die gleiche Gebühr berechnen.

Ach ich steh grad sowas von auf dem Schlauch ich mach sonst nur viel Strafrecht und so... wäre über jeden Tipp sehr dankbar
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Liesel
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#8

23.11.2010, 11:27

Du bekommst die TG nur einmal und kannst diese max. über § 14 erhöhen - also eine höhere Gebühr als die Mittelgebühr berechnen.

Die Fahrt-und Abwesenheitskosten kannst du für jeden Termin gesondert berechnen.
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birgit23

#9

23.11.2010, 11:27

Du bekommst nur einmal die Terminsgebühr im Sozialverfahren, im Strafrecht ist das anders. Wenn ihr aber zwei Termine wahrgenommen habt, bekommst du zweimal Abwesenheits- und Fahrgeld.
birgit23

#10

23.11.2010, 11:28

Na das nenn ich mal Gedankenübertragung, Liesel :D
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