Abrechnung Verwaltungsrecht Eheleute
Verfasst: 19.11.2010, 15:28
Ich habe folgende Frage zum RVG
Eheleute haben jeder einen Bescheid für ein im gemeinschaftlichen Eigentum stehendes Grundstück erhalten mit einer Rückbauverfügung. Nach dem außergerichtlichen Verfahren haben die Eheleute das Mandat gekündigt, im Klageverfahren werden sie durch einen anderen Anwalt vertreten.
Die Abrechnung der RAe für das außergerichtliche Verfahren sah so aus, dass jeder Ehegatte eine gesonderte volle Rechnung nach einem Streitwert von 5.000,00 € bekam. Eine dieser Rechnungen wurde durch den Ehemann bezahlt. Die der Ehefrau nicht, mit der Begründung es hätte lediglich eine Gebührenerhöhung wegen mehrerer Auftraggeber erfolgen dürfen und nicht eine Abrechnung gegen beide Eheleute extra.
Im Klageverfahren sind die angefochtenen Bescheide in einem Verfahren zusammengefasst.
Wie seht Ihr dass, ist die Erstellung zweier GEbührenrechnungen mit der Begründung dass es auch zwei gesonderte Bescheide (gleichen Inhalts) gab nachvollziehbar und hätte diese in einer Gebührenklage Bestand?
Für heiße Tips bin ich dankbar
Eheleute haben jeder einen Bescheid für ein im gemeinschaftlichen Eigentum stehendes Grundstück erhalten mit einer Rückbauverfügung. Nach dem außergerichtlichen Verfahren haben die Eheleute das Mandat gekündigt, im Klageverfahren werden sie durch einen anderen Anwalt vertreten.
Die Abrechnung der RAe für das außergerichtliche Verfahren sah so aus, dass jeder Ehegatte eine gesonderte volle Rechnung nach einem Streitwert von 5.000,00 € bekam. Eine dieser Rechnungen wurde durch den Ehemann bezahlt. Die der Ehefrau nicht, mit der Begründung es hätte lediglich eine Gebührenerhöhung wegen mehrerer Auftraggeber erfolgen dürfen und nicht eine Abrechnung gegen beide Eheleute extra.
Im Klageverfahren sind die angefochtenen Bescheide in einem Verfahren zusammengefasst.
Wie seht Ihr dass, ist die Erstellung zweier GEbührenrechnungen mit der Begründung dass es auch zwei gesonderte Bescheide (gleichen Inhalts) gab nachvollziehbar und hätte diese in einer Gebührenklage Bestand?
Für heiße Tips bin ich dankbar