Abrechnung Verwaltungsrecht Eheleute

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tomaselle
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#1

19.11.2010, 15:28

Ich habe folgende Frage zum RVG

Eheleute haben jeder einen Bescheid für ein im gemeinschaftlichen Eigentum stehendes Grundstück erhalten mit einer Rückbauverfügung. Nach dem außergerichtlichen Verfahren haben die Eheleute das Mandat gekündigt, im Klageverfahren werden sie durch einen anderen Anwalt vertreten.

Die Abrechnung der RAe für das außergerichtliche Verfahren sah so aus, dass jeder Ehegatte eine gesonderte volle Rechnung nach einem Streitwert von 5.000,00 € bekam. Eine dieser Rechnungen wurde durch den Ehemann bezahlt. Die der Ehefrau nicht, mit der Begründung es hätte lediglich eine Gebührenerhöhung wegen mehrerer Auftraggeber erfolgen dürfen und nicht eine Abrechnung gegen beide Eheleute extra.

Im Klageverfahren sind die angefochtenen Bescheide in einem Verfahren zusammengefasst.

Wie seht Ihr dass, ist die Erstellung zweier GEbührenrechnungen mit der Begründung dass es auch zwei gesonderte Bescheide (gleichen Inhalts) gab nachvollziehbar und hätte diese in einer Gebührenklage Bestand?

Für heiße Tips bin ich dankbar 8)
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Trynnchylld
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#2

20.11.2010, 10:02

Hi Hi,

wenn die Eheleute auch beide (wovon ich ausgehe) Miteigentümer sind, würde ich aber auch sagen, dass eine Gebührenerhöhung hätte vollzogen werden müssen. Denn die Rückbauverfügung ist ja als einheitliche Anordnung zu sehen (bringt ja nicht, wenn nur ein Miteigentümer zu 1/2 "rückbaut" und der andere nicht). So gibt es einen inneren Sachzusammenhang und man hätte nicht getrennt abrechnen dürfen. (Meine Ansicht)
Lieber Gruß, Trynn

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