Hallo an alle!
Ich habe eine Frage, die wahrscheinlich sehr einfach zu beantworten ist ... stehe im Moment nur etwas auf dem Schlauch:
Anwalt A ist Mandant M im Strafverfahren (Steuerhinterziehung) als Pflichtverteidiger bei mehreren Hauptverhandlungsterminen beigeordnet worden. Daher wollte er nach Nrn. 4100 ff RVG abrechnen.
Von seinem Vorgänger in dieser Sache erfuhr A dann, dass dieser ggü. M (da kein Pflichtverteidiger) im strafrechtlichen vorbereitenden Verfahren über die Nrn. 2300 RVG abgerechnet hat (Vertretung ggü. Hauptzollamt).
Wie muss A jetzt abrechnen? Gibt es im Steuerstrafrecht die Änderung, dass gleich einem Verwaltungsgerichtsverfahren abgerechnet wird???
Bitte um Eure Antorten
Danke, Andrea.
Abrechnung Wirtschaftsstrafrecht
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14432
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Ich wüßte nicht, daß da anders abzurechnen ist. Eher hat der Kollege sich mit seiner Abrechnung vertan.
Und Ihr müßt sowieso nach Teil 4 abrechnen - Ihr seid ja im Strafverfahren.
Und Ihr müßt sowieso nach Teil 4 abrechnen - Ihr seid ja im Strafverfahren.
- Frau Cindy
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2230
- Registriert: 19.05.2010, 10:55
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: an der Elbe
Ihr seid ja im Strafrecht, also müsst ihr nach Teil 4 abrechnen.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould