PKH-Antrag für Klägerin vorm ArbG, dann Erledigung der HS...

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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denkenverboten
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#1

18.11.2010, 20:04

Hi zusammen,

nun steh' ich aber mal sowas von auf dem Schlauch:

Wir haben in einer Arbeitsrechtsangelegenheit (Lohnforderung) PKH-Antrag für die Klägerin gestellt und gleichzeitig unbedingt Klage vor dem ArbG erhoben.
Am Tage der Klageeinreichung zahlt der Gegner nun doch.

Wir werden jetzt eine Erledigungserklärung abgeben, da sich die Hauptsache ja erledigt hat. Aber wie entscheidet das Gericht dann über PKH ?
Ich meine die Kosten trägt ja jeder in der 1. Instanz beim ArbG selbst, aber damit wir überhaupt PKH abrechnen können, muss ja vom Gericht darüber entschieden werden ?!
Oder wie oder was.....ich blicks grad nicht :-(

Vielen Dank im Voraus !
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Kerstinchen
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#2

18.11.2010, 21:58

Ich würde das Gericht gleich mit der Erledigungserklärung bitten, über die beantragte PKH zu entscheiden.
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Trynnchylld
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#3

20.11.2010, 10:15

Du musst in der Erledigungsmitteilung darstellen, weshalb ihr trotzdem Anlass zur Klage hattet, damit die PKH nicht von vorneherein abgelehnt wird. Wenn ihr der Gegenseite vorher z.B. Fristen gesetzt habt, die aber fruchtlos verstrichen sind, dann musst du das ausdrücklich reinschreiben, dass die Gegenseite aufgrund ihres Verhaltens vorgerichtlich Anlass zu Erhebung der Klage gegeben hatte (wegen Zahlungsverweigerung etc.). Du musst halt darstellen, dass die Klage weder mutwillig war und zum derzeitigen Stand Aussicht auf Erfolg hatte, d.h. begründet war.
Lieber Gruß, Trynn

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denkenverboten
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#4

22.11.2010, 21:47

Hallo Kerstinchen und Trynn,

vielen Dank für Eure Antworten!

Im Klageentwurf (bzw. der unbedingt erhobenen Klage) steht schon drin, dass die gesetzten Fristen nicht eingehalten worden sind,
aber ich weise nochmal darauf hin und bitte dann um Entscheidung bzgl. der PKH.

Danke :-))
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