Nebenforderung jetzt Hauptforderung
Verfasst: 18.11.2010, 18:25
Hallo FoReNos,
folgender Sachverhalt:
Klage wegen 1450,00 EUR und vorger. Kosten 186,24 EUR.
Beklagter erkennt im Termin an und zahlt 1.636,24 EUR.
Ich schreibe KoRe abzüglich gezahltem Betrag und teile mit, dass bei Zahlung die Klage zurückgenommen werden kann.
Keine Reaktion, keine Zahlung.
A.urteil kommt, vorger. Kosten sind nicht tituliert.
Ich gebe Urteil zurück mit der Bitte um Urteilsergänzung.
Gericht: Entscheidung hierzu wurde in der mündl. Verhandlung übergangen. Neuer Termin kann vermieden werden, wenn Einverständnis mit schrift. Verfahren nach § 128 II ZPO.
Ich bin einverstanden, Beklagter äußert sich nicht, Termin wird anberaumt.
Nun meine Frage:
Bis jetzt kann ich 3100 und 3104 nach 1.450,00 EUR zur Festsetzung anmelden.
Im kommenden Termin ist der Wert nur noch 186,24 EUR. Ist es richtig, dann nach Ende des Verfahrens die Festsetzung von 3104 nach Wert 1.636,24 EUR zu beantragen ?
Was ist mit dem Wert der 3100 ? Der bleibt m.E. bei 1.450,00 EUR, mein PC sträubt sich nicht dagegen, aber mein Hirn, mir kommt das falsch vor.
Vielen Dank für schlaue Kommentare, ich nehme auch weniger schlaue !
folgender Sachverhalt:
Klage wegen 1450,00 EUR und vorger. Kosten 186,24 EUR.
Beklagter erkennt im Termin an und zahlt 1.636,24 EUR.
Ich schreibe KoRe abzüglich gezahltem Betrag und teile mit, dass bei Zahlung die Klage zurückgenommen werden kann.
Keine Reaktion, keine Zahlung.
A.urteil kommt, vorger. Kosten sind nicht tituliert.
Ich gebe Urteil zurück mit der Bitte um Urteilsergänzung.
Gericht: Entscheidung hierzu wurde in der mündl. Verhandlung übergangen. Neuer Termin kann vermieden werden, wenn Einverständnis mit schrift. Verfahren nach § 128 II ZPO.
Ich bin einverstanden, Beklagter äußert sich nicht, Termin wird anberaumt.
Nun meine Frage:
Bis jetzt kann ich 3100 und 3104 nach 1.450,00 EUR zur Festsetzung anmelden.
Im kommenden Termin ist der Wert nur noch 186,24 EUR. Ist es richtig, dann nach Ende des Verfahrens die Festsetzung von 3104 nach Wert 1.636,24 EUR zu beantragen ?
Was ist mit dem Wert der 3100 ? Der bleibt m.E. bei 1.450,00 EUR, mein PC sträubt sich nicht dagegen, aber mein Hirn, mir kommt das falsch vor.
Vielen Dank für schlaue Kommentare, ich nehme auch weniger schlaue !