Nebenforderung jetzt Hauptforderung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Zweite Chefin
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#1

18.11.2010, 18:25

Hallo FoReNos,

folgender Sachverhalt:

Klage wegen 1450,00 EUR und vorger. Kosten 186,24 EUR.
Beklagter erkennt im Termin an und zahlt 1.636,24 EUR.
Ich schreibe KoRe abzüglich gezahltem Betrag und teile mit, dass bei Zahlung die Klage zurückgenommen werden kann.
Keine Reaktion, keine Zahlung.
A.urteil kommt, vorger. Kosten sind nicht tituliert.
Ich gebe Urteil zurück mit der Bitte um Urteilsergänzung.
Gericht: Entscheidung hierzu wurde in der mündl. Verhandlung übergangen. Neuer Termin kann vermieden werden, wenn Einverständnis mit schrift. Verfahren nach § 128 II ZPO.
Ich bin einverstanden, Beklagter äußert sich nicht, Termin wird anberaumt.

Nun meine Frage:
Bis jetzt kann ich 3100 und 3104 nach 1.450,00 EUR zur Festsetzung anmelden.
Im kommenden Termin ist der Wert nur noch 186,24 EUR. Ist es richtig, dann nach Ende des Verfahrens die Festsetzung von 3104 nach Wert 1.636,24 EUR zu beantragen ?
Was ist mit dem Wert der 3100 ? Der bleibt m.E. bei 1.450,00 EUR, mein PC sträubt sich nicht dagegen, aber mein Hirn, mir kommt das falsch vor.

Vielen Dank für schlaue Kommentare, ich nehme auch weniger schlaue !
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Badeschlappe26
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#2

18.11.2010, 19:15

Wenn ich das richtig verstehe, hat der Beklagte die Hauptforderung nebst außergerichtlicher Gebühr gezahlt. Warum willst du dann überhaupt noch einen Termin oder eine Urteilsergänzung? Du kannst doch Erledigung erklären und dir deine 3100 und 3104 über den KFB holen. Natürlich nur aus dem Wert der Hauptforderung, die außergerichtliche Gebühr ist ja Nebenforderung und damit nicht Streitwert erhöhend.

Wenn du es jetzt noch zu einem Termin kommen lassen würdest, bleibt ihr am Ende noch auf den Kosten dafür sitzen, er ist ja schließlich wegen der Zahlung nicht mehr erforderlich.
Es grüßt

die Schlappe
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Micsi11
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#3

18.11.2010, 19:17

Versteh ich auch nicht wirklich. Wenn er doch alles bezahlt hat, dann brauchst ja auch keinen Titel mehr.
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#4

18.11.2010, 21:45

Das hat sich aber anders entwickelt als erwartet.
Ich hab um Urteilsergänzung gebeten, das muß ich öfters, wenn die Richter beim Abdiktieren des Urteils die vorgerichtlichen Kosten vergessen.
Der Beschluss wird dann mit dem Urteil verbunden und fertig.

Hier war es aber anders, was ich nicht wußte und Cheffe auch nicht mehr im Sinn hatte.
Wenn ich jetzt Erledigung erkläre, fehlen mir titulierte Beträge.
Ich würde im KFA natürlich anrechnen; wenn Schuldner nicht freiwillig zahlt, schick ich den GV und Schuldner sagt und weist nach - aus Sicht des GV zu Recht -, dass die Forderungsaufstellung nicht stimmt, weil in der ja nur die Hauptforderung stehen darf und er mehr gezahlt hat.
Den Zirkus akzeptiert kein GV, also hätte ich schon gerne vollständige und richtige Titel.
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#5

18.11.2010, 22:01

Da war also noch irgendwas anhängig? Oder habt ihr vergessen, was anhängig zu machen und wollt das jetzt noch nachschieben?
Es grüßt

die Schlappe
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#6

19.11.2010, 09:03

Nein, wir hatten 1.450,00 EUR eingeklagt plus die vorger. Kosten im Antrag zu 2., so wie immer.
Im A.urteil steht aber nur die Hauptforderung, wie gesagt, ich muß öfter einen Ergänzungsbeschluss beantragen, weil von den vorger. Kosten nichts drinsteht. Ist in der Regel auch kein Problem. Nur hier hat der Richter sich aber offensichtlich nur mit der Hauptforderung befasst und will den Rest jetzt nachholen.
Micsi11
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#7

19.11.2010, 19:03

Ja schon, aber warum fehlen dir dann titulierte Beträge. Ihr habt EUR 1.450,00 eingeklagt sowie vorgerichtliche Anwaltskosten von EUR 186,24. Gegner zahlt EUR 1.636,24. Das ist ja die Summe der beiden vorbenannten Beträge. Warum fehlen dir dann titulierte Beträge? Oder steh ich nur auf dem Schlauch? :?:
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#8

19.11.2010, 19:34

Wenn ich den KFB über halbe PG plus TG bekomme und Schuldner zahlt, ist ja alles in Ordnung.
Wenn er aber nicht zahlt und ich GV beauftragen muß, soll der den Betrag aus KFB eintreiben.
Schuldner zeigt Urteil vor über 1.450,00 EUR und Kontoauszug über seine Zahlung 1.636,24 EUR und prompt bekomme ich vom GV die Vollstreckungsunterlagen - kostenpflichtig - zurück mit dem Bemerken, dass die Forderungsaufstellung falsch ist, weil mehr gezahlt wurde, als im Urteil steht.
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