ich brauche mal wieder Eure Hilfe zu einer Endabrechnung:
Heute war Termin zur Ehescheidung (ES-Verfahren natürlich anhängig, Unterhaltsangelegenheit nur außergerichtlich). Es wurde eine Vereinbarung zum Unterhalt zwischen den Parteien getroffen, welche beim Gerichtstermin zur ES auch protokolliert wurde.
Nun hat das Gericht folgendes festgesetzt: ES: 10.000,00 €, VA: 2.000,00 €, Mehrwert des Vgl.: 100.000,00 €.
Meine Frage: welche Abrechnung stimmt?
1,3 VG a. 12.000,00 €
0,8 VG a. 100.000,00 €
1,3 VG a. 112.000,00 €
1,2 TG a. 112.000,00 €
1,0 EG a. 12.000,00 €
1,5 EG a. 100.000,00 €
1,5 EG a. 112.000,00 €
(Natürlich Höchstgrenzen beachten)
+ PTE + USt.
oder:
1,3 VG a. 12.000,00 €
0,8 VG a. 88.000,00 €
1,3 VG a. 100.000,00 €
1,2 TG a. 12.000,00 €
1,0 EG a. 12.000,00 €
1,5 EG a. 88.000,00 €
1,5 EG a. 100.000,00 €
(Natürlich Höchstgrenzen beachten)
+ PTE + USt.
???
Also ich meine, es ist Variante 2, aber meine Kollegin meint, Variante 1 wäre richtig.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)