Gebühren für Einrichtung P-Konto

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Silke81
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#1

17.11.2010, 15:30

Hallo alle zusammen!

Ich hab schon in der Suchmaske rumgestöbert, aber leider keine passende Antwort entdeckt. Also, hier mein Fall:

Wir haben einen Mandanten vertreten, bei dem das Konto gepfändet wurde. Unser Auftrag bestand letztlich nur darin, die Einrichtung eines P-Kontos bei der Bank zu beantragen. Mehr nicht!

Wie kann ich die Angelegenheit jetzt abrechnen? Auch ganz normal über die 3309-Gebühr? Ich meine schon, oder?

Danke schonmal für die Hilfe!

LG Silke81
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Silke81
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#2

17.11.2010, 15:37

:schieb
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Geniesserin
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#3

18.11.2010, 08:34

Wieso denn ZV-Gebühr?
Ihr habt doch in dem Sinne nix in der ZV getan. Ich hätte eher an eine Geschäftsgebühr gedacht.
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Kerstinchen
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#4

18.11.2010, 08:39

Ich hätte auch eher die Geschäftsgebühr in Ansatz gebracht.
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zmaus2003
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#5

18.11.2010, 09:09

:zustimm Geschäftsgebühr ansetzen
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#6

18.11.2010, 09:15

Und vllt. nicht unbedingt den Thread nach 7 Minuten schieben, wenn noch keiner geantwortet hat ;)

Btw. würde ich auch die GG ansetzen, allerdings frage ich mich da, wie hoch der Gegenstandswert sein soll.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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