Festsetzung von Parkgebühren???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#1

01.03.2007, 10:43

Hi ihr Lieben!

Ich soll einen KfA machen - ist ja kein Problem.

Chefchen meint nun, ich soll doch die Parkgebühren, die beim Gerichtstermin angefallen sind, mit in den KfA aufnehmen.

Ich hab das noch nie gemacht? Geht das, wird das festgesetzt? Ich sehe jetzt schon das Schreiben der Gegenseite vor mir, in dem die die Gebühren bestreiten...
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#2

01.03.2007, 10:49

ich würde die Parkgebühren auf jeden Fall versuchen festsetzen zu lassen. Du solltest die Belege aber dahinter heften.

Kann die Gegenseite ja bestreiten, aber entstanden sind Sie trotzdem.

Preußi
Lucie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 325
Registriert: 22.02.2006, 15:03

#3

01.03.2007, 11:00

Wird bei uns grundsätzlich abgebügelt.
PROBLEM ist nur ein unschönes Wort für HERAUSFORDERUNG
Gast

#4

01.03.2007, 11:04

ich denke mal, daß das auf den Rechtspfleger ankommt.
Steffi

#5

01.03.2007, 11:10

wir haben in manchen Sachen schon Parkgebühren festgesetzt bekommen, in anderen wiederum nicht. Versuchen würd ichs auf jeden Fall.
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#6

01.03.2007, 12:20

:zustimm
Wenn sie doch nunmal angefallen sind ....
also auf jeden Fall versuchen !!!

Viel Erfolg !!!
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#7

01.03.2007, 12:49

na klar mit festsetzen lassen (ist das dann nicht Nr. 7006?)
rosa

#8

06.06.2008, 10:47

darf ich hier nochmal nachfragen: geht das denn jetzt oder nicht?? hab grad nen kfa der gegenseite auf em tisch, die beantragen die festsetzung ihrer parkgebühren...
Benutzeravatar
advocatus diaboli
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 837
Registriert: 25.05.2007, 21:24
Beruf: Assessor / Beamter
Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges

#9

06.06.2008, 10:53

Ich habe gerade keine Zeit, das näher nachzuschauen bzw. zu überdenken. Aber: Zeugen erhalten Parkgebühren auch separat entschädigt, warum sollte man selbige dann auch nicht separat festsetzen lassen können?
rosa

#10

06.06.2008, 10:54

ich weiß es nicht, finde es nur daher ungewöhnlich weil ich es NOCH NIE gesehen habe... da kommt man dann ins grübeln....
Antworten