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Finanzgerichtliches Verfahren

Verfasst: 16.11.2010, 11:37
von Skyline
hi leute,

habe ein Problem.................

Wir haben eine Klage beim Finanzgericht eingereicht (warum etc. ist ja egal). Die Gegenseite stimmt jetzt mit Schreiben unserem Klagebegehren zu und erklärt den Rechtsstreit gegenüber dem Finanzgericht als erledigt. Ich soll jetzt abrechnen. - Kein Termin beanraumt oder wahrgenommen !-

Ich habe jetzt eine 1, 6 Verfahrensgebühr und eine 1,3 Erledigungsgebühr in Ansatz gebracht. Stimmt Ihr dem zu ? Erledigungsgebühr ? Verstehe nie wann ich diese bekomme und wann nicht ?

Re: Finanzgerichtliches Verfahren

Verfasst: 17.11.2010, 13:07
von Micsi11
Ich habe da mal nachgelesen und da gibt es echt zwei Meinungen. Die eine sagt, Erledigungsgebühr im finanzgerichtlichen Verfahren gibt es, wenn Gegenseite Rechtsstreit als erledigt erklärt, die andere sagt nein, das reiche nicht aus, der Klägervertreter muss "mehr" an der Erledigung mitgewirkt haben. Also im Zweifelsfall rechne es mal ab, dann siehst du, was passiert.

Habe nur im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> grad zufällig gesehen, dass dort nur von 1,0 und nicht 1,3 Einigungsgebühr ausgegangen wird (Nr. 1004 sei dort nicht anzuwenden).

Re: Finanzgerichtliches Verfahren

Verfasst: 17.11.2010, 15:59
von Skyline
Vielen Dank :lol: