Finanzgerichtliches Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Skyline
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#1

16.11.2010, 11:37

hi leute,

habe ein Problem.................

Wir haben eine Klage beim Finanzgericht eingereicht (warum etc. ist ja egal). Die Gegenseite stimmt jetzt mit Schreiben unserem Klagebegehren zu und erklärt den Rechtsstreit gegenüber dem Finanzgericht als erledigt. Ich soll jetzt abrechnen. - Kein Termin beanraumt oder wahrgenommen !-

Ich habe jetzt eine 1, 6 Verfahrensgebühr und eine 1,3 Erledigungsgebühr in Ansatz gebracht. Stimmt Ihr dem zu ? Erledigungsgebühr ? Verstehe nie wann ich diese bekomme und wann nicht ?
Micsi11
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#2

17.11.2010, 13:07

Ich habe da mal nachgelesen und da gibt es echt zwei Meinungen. Die eine sagt, Erledigungsgebühr im finanzgerichtlichen Verfahren gibt es, wenn Gegenseite Rechtsstreit als erledigt erklärt, die andere sagt nein, das reiche nicht aus, der Klägervertreter muss "mehr" an der Erledigung mitgewirkt haben. Also im Zweifelsfall rechne es mal ab, dann siehst du, was passiert.

Habe nur im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> grad zufällig gesehen, dass dort nur von 1,0 und nicht 1,3 Einigungsgebühr ausgegangen wird (Nr. 1004 sei dort nicht anzuwenden).
Skyline
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#3

17.11.2010, 15:59

Vielen Dank :lol:
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