Familiensache Scheidung/Zugewinn

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SabineM
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#1

15.11.2010, 10:55

Hallo,

ich hab mal wieder ein kleines Problemchen...

Und zwar haben wir eine Scheidungssache gerichtlich abgerechnet. Mit einbezogen war der Zugewinn in Höhe von 1.000,00 €.
Abgerechnet habe ich eine 1,3 + 1,2 Gebühr nach dem gesamten Streitwert.

Jetzt muss ich die Zugewinnsache außergerichtlich abrechnen. Meine Chefin möchte, dass ich in dieser Rechnung eine 0,65 Geschäftsgebühr aus dem Wert von 1.000,00 € anrechne. Das war der Streitwert, den ich in dem gerichtlichen Scheidungsverfahren hinzugerechnet habe. Ich habe echt keine Ahnung, ob das richtig ist und ich finde auch keine entsprechende Regelung dazu. Kann mir da jemand von Euch weiterhelfen???? :(
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Trynnchylld
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#2

15.11.2010, 10:59

Du hast die vorgerichtliche Geschäftsgebühr für den Zugewinn in Höhe von 1,3 aus EUR 1.000.

Dann hast du ja schon die Verfahrensgebühr abgerechnet für den Zugewinn (diese ist ja im Gesamtstreitwert für Scheidung und Zugewinn enthalten). Nach den Anrechnungsvorschriften muss die Geschäftsgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch zu 0,75, angerechnet werden. Würd schon sagen, dass der Vorschlag der Chefin korrekt ist.

Hast dann:

Vorgerichtlich: Zugewinn EUR 1.000
Geschäftsgebühr 1,3

Gerichtlich: Scheidung und Zugewinn (xx EUR + 1.000 EUR)
1, 3 Verfahrensgebühr
- 0,65 Geschäftsgebühr aus EUR 1.000
1,2 Terminsgebühr aus beidem
Lieber Gruß, Trynn

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#3

15.11.2010, 12:30

mmhh... muss jetzt doch nochmal nachfragen.
In der Scheidungssache ist keine vorgerichtliche Tätigkeit gewesen. Die Sache ist auch schon endabgerechnet. Dort ist keine Anrechnung gelaufen.

Die Zugewinnsache muss ich jetzt nach einem Streitwert von 15.000,00 € abrechnen. Soll ich da jetzt eine 0,65 nach 1000,00 € anrechnen??? Ich hab echt keine Ahnung :cry:
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lucy1510
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#4

15.11.2010, 16:38

Noch mal zum Verständnis:

Der Zugewinnausgleich war doch mit gerichtlich anhängig, oder?

Sollte das der Fall sein, hätte Deine Rechnung für das gerichtliche Verfahren den Zugewinn mit enthalten müssen.

Wieso ist der SW für das gerichtliche Verfahren 15.000,00 € und für das außergerichtliche Verfahren 1.000,00 €?

Bitte, das noch zu klären.
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#5

16.11.2010, 08:47

vor allem: oben steht nix von EUR 15.000....
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#6

17.11.2010, 08:44

Bei dem Zugewinn ist der Gegenstandswert 15.000,00 € außergerichtlich. Gerichtlich sind 1.000,00 € mit verhandelt worden. Weshalb nur 1.000,00 € weiß ich auch nicht.

Ich hab jetzt einfach eine Anrechnung 0,65 nach einem Streitwert von 1.000,00 € vorgenommen. Ich denke, dass es ok ist, auch wenn es ziemlich undurchsichtig in dieser Sache ist.
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Trynnchylld
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#7

17.11.2010, 09:08

Jup, du hast dann 1,3 Geschäftsgebühr aus EUR 15.000, 1,3 Verfahrensgebühr aus EUR 1.000 und rechnest 0,65 aus EUR 1.000 auf die Verfahrensgebühr an.
Lieber Gruß, Trynn

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#8

17.11.2010, 18:25

Der Vorschlag deiner Chefin ist korrekt
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