Hallo Leute,
sitze gerade wieder an einer Abrechnung für sie Strafvollstreckung. Wir wurden für das Verfahren beigeordnet, der Mdt. saß in der JVA, ein Anhörungstermin wo wir mit dabei waren fand statt.
Die StA hat gegen den Beschluss des LG (Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wurde abgelehnt) sofortige Beschwerde eingelegt. Wir haben beantragt, die sofortige Beschwerde zurückzuweisen und eine Begründung dazu geschrieben.
Fallen hierfür folgende Gebühren an: 4201, 4203, 7002, 7003, 7005 und nochmal die 4201 (wegen der Begründungsschrift die wir gefertigt haben) ?
Bin mir etwas unschlüssig und wäre froh, wenn mich jemand bestärken könnte.
im Voraus,
Beschwerde in der Strafvollstreckung
- michi-bruce
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