Gebührenrechnung außergerichtliche Einigung im Kündigungsrec
Verfasst: 09.11.2010, 15:43
Hallo Kolleginnen,
Ich habe Probleme bei der Erstellung einer Kostenrechnung:
Gegen unseren Mandanten wurde Kündigungsschutzklage eingereicht.
Wir haben dem Gericht gegenüber die Vertretung angezeigt.
Sodann hat der Chef mit dem Anwalt der Gegenseite telefoniert und außergerichtlich einen Vergleich erzielt.
Dem Gericht wurde mitgeteilt, man habe sich geeinigt, und der Rechtsstreit wurde übereinstimmend für erledigt erklärt.
Ich würde wie folgt abrechnen:
1,3 Verfahrensgebühr (Gericht)
1,2 Terminsgebühr (für Telefonat mit Anwalt)
1,5 Einigungsgebühr (außergerichtliche Einigung)
Auslagen
MwSt
Kann ich das so machen, oder gibt es da Spezialvorschriften ?
LG,
Moni
Ich habe Probleme bei der Erstellung einer Kostenrechnung:
Gegen unseren Mandanten wurde Kündigungsschutzklage eingereicht.
Wir haben dem Gericht gegenüber die Vertretung angezeigt.
Sodann hat der Chef mit dem Anwalt der Gegenseite telefoniert und außergerichtlich einen Vergleich erzielt.
Dem Gericht wurde mitgeteilt, man habe sich geeinigt, und der Rechtsstreit wurde übereinstimmend für erledigt erklärt.
Ich würde wie folgt abrechnen:
1,3 Verfahrensgebühr (Gericht)
1,2 Terminsgebühr (für Telefonat mit Anwalt)
1,5 Einigungsgebühr (außergerichtliche Einigung)
Auslagen
MwSt
Kann ich das so machen, oder gibt es da Spezialvorschriften ?
LG,
Moni