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Unterschied Streit - und Kostenstreitwert

Verfasst: 09.11.2010, 14:23
von pasc1976
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen

Stehe gerade auf dem Schlauch. Haben ein Urteil vom Arbeitsgericht erhalten. STreitwert wurde auf 16.000,- EUR und Kostenstreitwert auf 18.000- EUR festgesetzt. Was ist denn der Unterschied zwischen Streit- und Kostenstreitwert? Welchen muß ich für meine Kostennote berücksichtigen? Bei Gericht (Geschäftsstelle) konnte man mir nicht weiterhelfen. Die Richterin ist derzeit krank...

Re: Unterschied Streit - und Kostenstreitwert

Verfasst: 09.11.2010, 15:24
von rebru82
Hallo,

kenne mich zwar in Arbeitsrechtssachen gar nicht aus, aber nach dem folgenden Hinweis ist der Kostenstreitwert als Wert für Deine Kostenberechnung zu verwenden:

http://www.juraforum.de/lexikon/gebuehrenstreitwert