Streitwert Unfallsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Primusfuchs
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#1

09.11.2010, 14:00

Liebe Foris!
Ich habe nun auch mal wieder ein Problem und über die SuFu nur ein Thema aus 2009 gefunden. Es geht um Folgendes:

Unfallschadenregulierung - gegn. Haftpflicht hat Eintrittspflicht anerkannt. Wir haben den Schaden beziffert und selbstverständlich auch die Kosten des SV geltend gemacht. Nun teilt die Vers. mit, dass sie den StW um den Betrag der SV-Kosten kürzt, da "die Mandantschaft nicht mehr Forderungsinhaber" sei und die abgetretene Forderung (SV-Kosten) von dieser mithin nicht mehr geltend gemacht werden machen könne... "Die normale Abtretung unscheidet sich auch nicht von der Sicherungsabtretung" - so die Begründung. Die von uns ordnungsgemäß geltend gemachte Position kann damit selbstverständlich nicht dem Gegenstandswert zugerechnet werden... :evil:

Das habe ich hier zum ersten Mal. :nachdenk Die Sicherungsabtretung dient doch letztlich und tatsächlich nur, einen Zahlungsweg zu ersparen. Reguliert die Versicherung nicht, ist die Mandantschaft = Auftraggeber der Kostenschuldner gegenüber dem SV.

Nun die Frage: Gibt´s irgendwo einen gerichtliche Entscheidung, die zu "meinen" Gunsten ist. Auf normalem Wege werde ich da nix werden, da muss ich schon ´was Handfestes zurückschießen können....

*kopfschüttel*
Marri
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#2

10.11.2010, 12:12

Hallo, ich häng mich mal ganz dreist dran. Das gleiche Problem habe ich auch.

Sachverhalt der vollständigkeithalber:

Wir vertreten in einer Unfallsache den Geschädigten. Dieser hat zuerst den Schaden selbst bei der Versicherung geltend gemacht. Diese teilte mit, dass kein Versicherungsschutz bestünde. Daraufhin beauftragte er uns und oh Wunder ... es besteht ja doch Versicherungsschutz.

Selbstverständlich haben wir die SV-Kosten mit geltend gemacht. Bezüglich der Sachverständigenkosten liegt eine Sicherungs-Abtretung vor. Diese war bereits zum Zeiptunkt unserer Beauftragung einen Monat alt. Nun teilte die gegnerische Versicherung mit, dass aufgrund der bevorrechtigten Abtretungserklärung die SV-Kosten nicht zum Gegenstandswert zählen. Außerdem sei die Erklärung ja bereits vor unserer Beauftragung unterschrieben worden.

Nach meinem bescheidenen Kenntnisstand zahlt die gegnerische Versicherung doch unsere Gebühren nach dem Wert, den sie ausgeglichen hat und egal an wen die Zahlung ging, solange wir die Forderung auch geltend gemacht haben. Oder? Bisher hat noch keine andere Versicherung diesbezüglich rumgezickt (außer die H**, die kürzt jetzt sogar die SV-Kosten aber das ist ein anderes Thema).

Oder habe ich was verpasst und bisher immer Glück gehabt? Ich habe dazu auch noch nicht so wirklich was gefunden, was die Meinung der Versicherung bestätigt. Irgendwie kommt mir das spanisch vor ...

Vielen Dank für jeden Hinweis!

Gruß
Marri
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.
Vielen Dank.
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