Ich habe nun auch mal wieder ein Problem und über die SuFu nur ein Thema aus 2009 gefunden. Es geht um Folgendes:
Unfallschadenregulierung - gegn. Haftpflicht hat Eintrittspflicht anerkannt. Wir haben den Schaden beziffert und selbstverständlich auch die Kosten des SV geltend gemacht. Nun teilt die Vers. mit, dass sie den StW um den Betrag der SV-Kosten kürzt, da "die Mandantschaft nicht mehr Forderungsinhaber" sei und die abgetretene Forderung (SV-Kosten) von dieser mithin nicht mehr geltend gemacht werden machen könne... "Die normale Abtretung unscheidet sich auch nicht von der Sicherungsabtretung" - so die Begründung. Die von uns ordnungsgemäß geltend gemachte Position kann damit selbstverständlich nicht dem Gegenstandswert zugerechnet werden...
![Böse :evil:](./images/smilies/icon_evil.gif)
Das habe ich hier zum ersten Mal.
![Nachdenken :nachdenk](./images/smilies/nachdenk.gif)
Nun die Frage: Gibt´s irgendwo einen gerichtliche Entscheidung, die zu "meinen" Gunsten ist. Auf normalem Wege werde ich da nix werden, da muss ich schon ´was Handfestes zurückschießen können....
*kopfschüttel*