außergerichtl./gerichtl. Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Simba84
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#1

09.11.2010, 11:43

Hallo zusammen!

Ich mal wieder :oops:

Bin meinem Chef ja echt dankbar, dass er so langsam aber sicher mir immer mehr Aufgaben zuteilt. Nun habe ich allerdings einen Fall auf dem Tisch, der mir meine Nerven raubt. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Folgender Sachverhalt:

- Wir haben die Gegenseite außergerichtlich angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert
- Da keine Zahlung geleistet wurde, haben wir MB beantragt
- Gegenseite hat Widerspruch erhoben
- das vereinfachte Verfahren gem. § 495 a ZPO wurde angeordnet
- ohne mündliche Verhandlung ergeht Urteil.

So, nun soll ich alle außergerichtlichen, sowie gerichtlichen Kosten auflisten. Da bin ich mir aber was die Anrechnungsgeschichte betrifft nicht sicher. Hier mal die Gebühren, die ich benennen würde:

*1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300
*Kopierkosten gem. Nr. 7000
*Auslagen gem. 7002
*1,0 Gebühr für MB gem. Nr. 3305
*1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100
*Anrechnung 1,0 Gebühr für MB (Abzug der 1,0 Gebühr)
*1,2 Terminsgebühr gem. 3104
*Auslagen
*MwSt

Irgendwie hab ich dabei aber kein gutes Gefühl :|

Kann mir jemand weiterhelfen?

Liebe Grüße
Simba
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Liesel
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#2

09.11.2010, 11:46

Du mußt noch die 0,65 GeschG auf die 1,0 MB-Gebühr anrechnen.
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#3

09.11.2010, 11:53

Also so:

*1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300
*Kopierkosten gem. Nr. 7000
*Auslagen gem. 7002
*1,0 Gebühr für MB gem. Nr. 3305
*Abzug 0,65 Geschäftsgebühr
*1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100
*Anrechnung 1,0 Gebühr für MB (Abzug der 1,0 Gebühr)
*1,2 Terminsgebühr gem. 3104
*Auslagen
*MwSt

:?:
Das ich die Auslagen zweimal berechne ist auch korrekt oder?
gkutes

#4

09.11.2010, 12:02

für den MB gibt es auch noch mal Auslagen!
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#5

09.11.2010, 12:07

:thx
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#6

09.11.2010, 12:08

gkutes hat geschrieben:für den MB gibt es auch noch mal Auslagen!
:oops: Hatte ich doch glatt übersehen, daß die nicht berechnet wurde.
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