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KFA
Verfasst: 09.11.2010, 11:18
von Sungirl
Guten morgen,
Folgender Sachverhalt.
Unser Mandant: Kläger
Klagerücknahme gem. § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO.
Beschluss, dass die Kosten dem Beklagten auferlegt werden.
Jetzt soll ich KFA erstellen.
Gibt es da eine Besonderheit???????
oder berechne ich nur die Nr. 3100 VV RVG + Auslagen?
Re: KFA
Verfasst: 09.11.2010, 11:27
von gkutes
Gibt es da eine Besonderheit???????
nein, gibt es nicht
Re: KFA
Verfasst: 09.11.2010, 11:34
von 13
Euer Mandant ist Kläger, nimmt die Klage zurück und der Beklagte trägt die Kosten... Wie das?
Re: KFA
Verfasst: 09.11.2010, 11:49
von Sungirl
13 hat geschrieben:Euer Mandant ist Kläger, nimmt die Klage zurück und der Beklagte trägt die Kosten... Wie das?
Das geht auch
Schau dir mal den § 269 Abs 3 Satz 3 ZPO an.
Re: KFA
Verfasst: 09.11.2010, 11:49
von Sungirl
gkutes hat geschrieben:Gibt es da eine Besonderheit???????
nein, gibt es nicht
Also ist die Gebührenberechnung richtig.
3100 VV RVG
7002 VV RVG
Re: KFA
Verfasst: 09.11.2010, 11:56
von gkutes
wenn keine TG entstanden ist - ja
Re: KFA
Verfasst: 09.11.2010, 11:58
von 13
Das ist mir schon klar, ich wollte nur sicher gehen, dass keine versehentliche Vertauschung der Parteirollen stattgefunden hat.
Edith:
Du Schande, ich habe die Vorschrift oben überlesen...
Re: KFA
Verfasst: 09.11.2010, 12:00
von gkutes
klaro war die vorschrift genannt
für 13:
Re: KFA
Verfasst: 09.11.2010, 12:03
von 13
Re: KFA
Verfasst: 04.01.2011, 16:20
von Lachgummi
Wir haben 2 Antragsteller im Mahnverfahren vertreten, die Beklagten haben Widerspruch eingelegt.
1,3 Vg 3305 GW: der aus dem MB
Dann haben wir Klageantrag gestellt und gleichzeitig die Klage erweitert.
1,6 Vg 3100 GW: wurde festgesetzt (Klageerweiterung mit rein gerechnet)
Abzüglich 0,75 Vg 3305 (Anrechnung)
Zwischenzeitlich wurde von den Gegnern ein Teilbetrag gezahlt – Teilerledigung wurde beantragt.
Auch der Restbetrag wurde gezahlt, so dass Rücknahme der Klage erklärt wurde. Die Kosten des Verfahrens wurden den Beklagten gem. § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO auferlegt!
Sehr ich das mit der Abrechnung richtig??