...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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michi-bruce
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#1
09.11.2010, 09:38
Hallo, ich bin es mal wieder.
Sagt mal, weiß irgendjemand ob in einem Strafvollstreckungsverfahren (wo die Gebühren ab 4200 entstehen) auch die Grundgebühr gem. Nr. 4100 anfällt. Sitze gerade an der Abrechnung.
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schon mal im Voraus,
![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
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Liesel
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#2
09.11.2010, 10:07
Eine Grundgebühr ensteht im Strafvollstreckungsverfahren nicht - siehe Vorbemerkung 4.2, Rdn. 3.
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