Auslagenpauschale bei Erhöhungsgebühr PKH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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gele
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#1

05.11.2010, 14:13

Hallo,

ich habe da eine ganz blöde Sache

Wir vertreten zwei Mandanten, einer bekommt nur PKH. Ich habe jetzt für diesen die Erhöhungsgebühr bei Gericht festsetzen lassen + Auslagenpauschale. Das Gericht schreibt jetzt, die Auslagenpauschale sei nicht festzusetzen :?: , sondern nur die Gebühr. Ich soll die Auslagenpauschale bei dem Mandanten anfordern, der keine PKH erhalten hat.

Weiss da jemand Bescheid?

Bin für jede Anwort Dankbar.

Grüsschen aus Aachen
Gele
Skyline
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#2

05.11.2010, 14:47

Hi,
ich würde das auch so sehen wie das Gericht. Auslagenpauschale entsteht nur einmal.
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