Terminsgebühr bei nicht rechtshängiger Anspruch

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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RA-Fee
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#1

04.11.2010, 12:01

Streitwert: 1650 € + 400,00 € Vergleichsüberhang wurde festgesetzt.
mein KfA sah so aus:

1,3 aus 1650
0,8 aus 400
1,2 aus 2050
...


Nun hat die Gegenseite geschrieben, dass die TG nur aus 1650 € zu rechnen sei.

Wenn doch im Termin über rechtshängige und auch nicht rechtshängige Ansprüche verhandelt wurde, stimmt doch der Streitwert.
Oder seh ich das falsch?
jessi91
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#2

04.11.2010, 12:02

Ja so seh ich das auch :)
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hannah81
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#3

05.11.2010, 11:45

yepp, die terminsgebühr wird aus dem gesamten streitwert berechnet.
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