Streitwert 1666 BGB
Verfasst: 31.10.2010, 14:52
Hallo,
Chef war vorm Familengericht in zwei Angelegenheiten, die zusammen verhandelt wurden:
1. Angelegenheit: 1666 BGB Antrag für Sohn
Streitwert festgesetzt auf 3000 EUR
2. Angelegenheit: 1666 BGB Antrag für weiteren Sohn + Tochter
Streitwert ebenfalls festgesetzt auf 3000 EUR
Meine Frage: Da es sich bei der 2.Angelegenheit um zwei Kinder handelt: Müsste da der Streitwert nicht auf 6000 EUR festgesetzt werden ?
Wir haben solche Verfahren sonst eigentlich nie, daher weiss ich leider nicht bescheid...
Über Hinweise würde ich mich daher freuen...
LG,
Moni
Chef war vorm Familengericht in zwei Angelegenheiten, die zusammen verhandelt wurden:
1. Angelegenheit: 1666 BGB Antrag für Sohn
Streitwert festgesetzt auf 3000 EUR
2. Angelegenheit: 1666 BGB Antrag für weiteren Sohn + Tochter
Streitwert ebenfalls festgesetzt auf 3000 EUR
Meine Frage: Da es sich bei der 2.Angelegenheit um zwei Kinder handelt: Müsste da der Streitwert nicht auf 6000 EUR festgesetzt werden ?
Wir haben solche Verfahren sonst eigentlich nie, daher weiss ich leider nicht bescheid...
Über Hinweise würde ich mich daher freuen...
LG,
Moni