Hallo,
folgender Sachverhalt:
Verwarnungsgeld wegen Parken im Halteverbot
Anhörungsbogen/Zeugefragebogen gegen GmbH wegen Fahrerermittlung
Antrag Akteneinsicht und Mitteilung des Fahrers
Einstellung des Verfahrens gegen die GmbH
Bußgeldbescheid gegen den Fahrer ergangen,
Einspruch eingelegt,
Verfahren von der AA eingestellt, Bußgeldbescheid aufgehoben, notwendige Auslagen trägt die Staatskasse
Wir haben zunächst die GmbH vertreten, dann den Fahrer in der Sache
So hätte ich spontan abgerechnet:
Angelegenheit gegen die GmbH
5100, 5101 und 5115, Auslagen und Mwst
Angelegenheit gegen den Fahrer
5101 und 5115, Auslagen und Mwst
Ich bin jedoch nicht sicher, ob dies so richtig ist.
Owi Halter GmbH - Fahrer - nat. Person
- Rumpelstilzchen
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 592
- Registriert: 10.09.2008, 21:48
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Ja, Du kannst beide Verfahren abrechnen
- Rumpelstilzchen
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 592
- Registriert: 10.09.2008, 21:48
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro