Streitwertbeschluss....

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Like_a_Princess0512
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 36
Registriert: 07.07.2009, 17:14
Wohnort: Nürnberg

#11

29.10.2010, 12:00

und wenn´s doch mit nicht anhängigen Ansprüchen wäre wie müsste ich es dann abrechnen ?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14409
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#12

29.10.2010, 12:02

:shock:

Dafür suchst Du mal nach "Mehrvergleich" und hast hoffentlich viiiiieeel Zeit mitgebracht, um Dir die vielen Threads dazu anzuschauen. Wobei, da steht immer wieder das gleiche drin, es reicht also auch einer. :wink:
Like_a_Princess0512
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 36
Registriert: 07.07.2009, 17:14
Wohnort: Nürnberg

#13

29.10.2010, 12:07

...und wenns doch mit nicht anhängig Anprüchen wäre, wie müsste ich dann abrechnen?
gkutes

#14

29.10.2010, 12:11

:shock:

Dafür suchst Du mal nach "Mehrvergleich" und hast hoffentlich viiiiieeel Zeit mitgebracht, um Dir die vielen Threads dazu anzuschauen. Wobei, da steht immer wieder das gleiche drin, es reicht also auch einer. :wink:
Antworten