Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist nichts weiter als ein Vertrag. Ein Vertrag kann bekanntlich auch durch schlüssiges Handeln geschlossen werden.
Kommt der Sch. zum Gl. und sagt: Ich zahle jetzt eine Rate (und zahlt die), du nimmst im Gegenzug den ZV-Auftrag zurück, eine weitere Rate werden ich bis zum soundsovielten zahlen, hat sich eine Ratenzahlungsvereinbarung ergeben.
Passiert das jetzt so, daß der Sch. zum RA des Gl. kommt, haben wir eine Einigungsgebühr verdient.
Einigungsgebühr entstanden oder nicht ?
Soweit habe ich natürlich nicht gedacht
Ist aber jetzt im Hinterkopf abgespeichert!
LG
Nadine
Ist aber jetzt im Hinterkopf abgespeichert!
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Nadine
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
- happykitcat
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Hi Andreas,
meiner Meinung ist keine Einigungsgebühr entstanden, da der Schuldner ja immer erst zum Gläubiger gerannt ist, wenn der GV mal wieder angeklopft hat. Außerdem ist der Schuldner ja nicht zu euch gekommen, sondern immer direkt zum Gläubiger gegangen. Somit seid ihr auch gar nicht an der Einigung beteiligt gewesen.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
meiner Meinung ist keine Einigungsgebühr entstanden, da der Schuldner ja immer erst zum Gläubiger gerannt ist, wenn der GV mal wieder angeklopft hat. Außerdem ist der Schuldner ja nicht zu euch gekommen, sondern immer direkt zum Gläubiger gegangen. Somit seid ihr auch gar nicht an der Einigung beteiligt gewesen.
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Katja
schau immer nach vorne, nie zurück
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