Seite 1 von 2

Kostenrechnung nach welchem Streitwert?

Verfasst: 25.10.2010, 10:23
von LuzZi
Guten Morgen,

habe folgendes Problem:

Tochter hat mit dem Wagen der Mutter einen Unfall, Unfallgegner erhebt gegen beide Klage sowie gegen die Versicherung auf Zahlung in Höhe von 1.648,61 €. Sodann ergeht ein Urteil, wonach die Beklagten als Gesamtschuldner 74,68 € an den Kläger zahlen sollen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Nun steh ich auf dem Schlauch. Wie sieht hier meine Abrechnung aus und nach welchem Wert? Ich hab überhaupt gar keine Idee. Ich müsste doch hier die 1,3 + 0,3 usw. aus 1.648,61 € berechnen oder?

Re: Kostenrechnung nach welchem Streitwert?

Verfasst: 25.10.2010, 10:42
von Liesel
1,3 + 0,6 Erhöhung usw. aus 1.648,61 Euro.

Re: Kostenrechnung nach welchem Streitwert?

Verfasst: 25.10.2010, 10:42
von Adora Belle
Ähm, LuzZi? Bist Du es? Wo liegt Dein Problem? Du hast doch einen eingeklagten Wert, die 1.648,61 EUR. Was willst Du denn sonst der Gebührenrechnung zugrunde legen?

Re: Kostenrechnung nach welchem Streitwert?

Verfasst: 25.10.2010, 10:45
von LuzZi
Ja, heute is net mein Tag :oops:

Wir haben die Versicherung net vertreten, nur Mama und Tochter.

Re: Kostenrechnung nach welchem Streitwert?

Verfasst: 25.10.2010, 12:55
von Copperfield
Guten Morgen, Gegenstandwert ist der eingeklagte Betrag. Die Gebühren fallen für 2 Auftraggeber an. Wenn die Akte richtig angelegt ist, so wird, zumindest bei RA-Micro, die Erhöhung für mehrere Auftraggeber automatisch berückichtigt.

Re: Kostenrechnung nach welchem Streitwert?

Verfasst: 25.10.2010, 12:57
von misspinky1984
LuzZi Du rechnest die 1,3 VG zzgl. 0,6 Erhöhung (+ weitere Gebühren) aus der Klageforderung ab

Re: Kostenrechnung nach welchem Streitwert?

Verfasst: 25.10.2010, 13:02
von cahra
0,6 Erhöhung aber nur, wenn ihr die Versicherung mitvertreten habt. Ist aber meistens der Fall :D

Re: Kostenrechnung nach welchem Streitwert?

Verfasst: 25.10.2010, 13:04
von misspinky1984
:genau wenn Ihr nur den Fahrer und den VN vertreten habt, dann nur ne 1,3 + 0,3 abrechnen :oops:

Re: Kostenrechnung nach welchem Streitwert?

Verfasst: 25.10.2010, 13:09
von LuzZi
Wie ich bereits sagte, nur den Fahrer und den Halter, nicht die Versicherung haben wir vertreten.

Re: Kostenrechnung nach welchem Streitwert?

Verfasst: 12.07.2013, 10:30
von naylu
Hallo,

ich muss dieses Thema mal fortführen....:

Bei uns ähnlicher Fall, Unfall --> wir haben Halter und Fahrer vertreten.

Nun müssen wir Kostenfestsetzung gegen die eigene Mandantschaft machen, weil keiner zahlt. Ich habe einen Kostenfestsetzungsantrag mit einer 1,3 + 0,3 gemacht und die Rechtspflegerin lässt das nicht durchgehen. Versteht ich nicht... wie müssen die Anträge aussehen? Sie möchte für jede Partei einen eigenen Antrag. Aber wie ist das dann zu machen?? Gegen Halter 1,3 und dann nochmal gegen Fahrer 0,3?
Kann mir jemand helfen :roll:

Danke :thx