Kostenrechnung nach welchem Streitwert?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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LuzZi
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#1

25.10.2010, 10:23

Guten Morgen,

habe folgendes Problem:

Tochter hat mit dem Wagen der Mutter einen Unfall, Unfallgegner erhebt gegen beide Klage sowie gegen die Versicherung auf Zahlung in Höhe von 1.648,61 €. Sodann ergeht ein Urteil, wonach die Beklagten als Gesamtschuldner 74,68 € an den Kläger zahlen sollen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Nun steh ich auf dem Schlauch. Wie sieht hier meine Abrechnung aus und nach welchem Wert? Ich hab überhaupt gar keine Idee. Ich müsste doch hier die 1,3 + 0,3 usw. aus 1.648,61 € berechnen oder?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Liesel
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#2

25.10.2010, 10:42

1,3 + 0,6 Erhöhung usw. aus 1.648,61 Euro.
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Adora Belle
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#3

25.10.2010, 10:42

Ähm, LuzZi? Bist Du es? Wo liegt Dein Problem? Du hast doch einen eingeklagten Wert, die 1.648,61 EUR. Was willst Du denn sonst der Gebührenrechnung zugrunde legen?
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LuzZi
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#4

25.10.2010, 10:45

Ja, heute is net mein Tag :oops:

Wir haben die Versicherung net vertreten, nur Mama und Tochter.
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Copperfield
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#5

25.10.2010, 12:55

Guten Morgen, Gegenstandwert ist der eingeklagte Betrag. Die Gebühren fallen für 2 Auftraggeber an. Wenn die Akte richtig angelegt ist, so wird, zumindest bei RA-Micro, die Erhöhung für mehrere Auftraggeber automatisch berückichtigt.
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misspinky1984
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#6

25.10.2010, 12:57

LuzZi Du rechnest die 1,3 VG zzgl. 0,6 Erhöhung (+ weitere Gebühren) aus der Klageforderung ab
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Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
cahra
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#7

25.10.2010, 13:02

0,6 Erhöhung aber nur, wenn ihr die Versicherung mitvertreten habt. Ist aber meistens der Fall :D
Viele Grüße von Cahra
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misspinky1984
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#8

25.10.2010, 13:04

:genau wenn Ihr nur den Fahrer und den VN vertreten habt, dann nur ne 1,3 + 0,3 abrechnen :oops:
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Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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LuzZi
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#9

25.10.2010, 13:09

Wie ich bereits sagte, nur den Fahrer und den Halter, nicht die Versicherung haben wir vertreten.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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naylu
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#10

12.07.2013, 10:30

Hallo,

ich muss dieses Thema mal fortführen....:

Bei uns ähnlicher Fall, Unfall --> wir haben Halter und Fahrer vertreten.

Nun müssen wir Kostenfestsetzung gegen die eigene Mandantschaft machen, weil keiner zahlt. Ich habe einen Kostenfestsetzungsantrag mit einer 1,3 + 0,3 gemacht und die Rechtspflegerin lässt das nicht durchgehen. Versteht ich nicht... wie müssen die Anträge aussehen? Sie möchte für jede Partei einen eigenen Antrag. Aber wie ist das dann zu machen?? Gegen Halter 1,3 und dann nochmal gegen Fahrer 0,3?
Kann mir jemand helfen :roll:

Danke :thx
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