Guten Morgen,
habe folgendes Problem:
Tochter hat mit dem Wagen der Mutter einen Unfall, Unfallgegner erhebt gegen beide Klage sowie gegen die Versicherung auf Zahlung in Höhe von 1.648,61 €. Sodann ergeht ein Urteil, wonach die Beklagten als Gesamtschuldner 74,68 € an den Kläger zahlen sollen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Nun steh ich auf dem Schlauch. Wie sieht hier meine Abrechnung aus und nach welchem Wert? Ich hab überhaupt gar keine Idee. Ich müsste doch hier die 1,3 + 0,3 usw. aus 1.648,61 € berechnen oder?
Kostenrechnung nach welchem Streitwert?
- Liesel
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1,3 + 0,6 Erhöhung usw. aus 1.648,61 Euro.
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Ähm, LuzZi? Bist Du es? Wo liegt Dein Problem? Du hast doch einen eingeklagten Wert, die 1.648,61 EUR. Was willst Du denn sonst der Gebührenrechnung zugrunde legen?
- LuzZi
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Ja, heute is net mein Tag
Wir haben die Versicherung net vertreten, nur Mama und Tochter.
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Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
-
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Guten Morgen, Gegenstandwert ist der eingeklagte Betrag. Die Gebühren fallen für 2 Auftraggeber an. Wenn die Akte richtig angelegt ist, so wird, zumindest bei RA-Micro, die Erhöhung für mehrere Auftraggeber automatisch berückichtigt.
- misspinky1984
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LuzZi Du rechnest die 1,3 VG zzgl. 0,6 Erhöhung (+ weitere Gebühren) aus der Klageforderung ab
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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- misspinky1984
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wenn Ihr nur den Fahrer und den VN vertreten habt, dann nur ne 1,3 + 0,3 abrechnen
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- LuzZi
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Wie ich bereits sagte, nur den Fahrer und den Halter, nicht die Versicherung haben wir vertreten.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- naylu
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Hallo,
ich muss dieses Thema mal fortführen....:
Bei uns ähnlicher Fall, Unfall --> wir haben Halter und Fahrer vertreten.
Nun müssen wir Kostenfestsetzung gegen die eigene Mandantschaft machen, weil keiner zahlt. Ich habe einen Kostenfestsetzungsantrag mit einer 1,3 + 0,3 gemacht und die Rechtspflegerin lässt das nicht durchgehen. Versteht ich nicht... wie müssen die Anträge aussehen? Sie möchte für jede Partei einen eigenen Antrag. Aber wie ist das dann zu machen?? Gegen Halter 1,3 und dann nochmal gegen Fahrer 0,3?
Kann mir jemand helfen
Danke
ich muss dieses Thema mal fortführen....:
Bei uns ähnlicher Fall, Unfall --> wir haben Halter und Fahrer vertreten.
Nun müssen wir Kostenfestsetzung gegen die eigene Mandantschaft machen, weil keiner zahlt. Ich habe einen Kostenfestsetzungsantrag mit einer 1,3 + 0,3 gemacht und die Rechtspflegerin lässt das nicht durchgehen. Versteht ich nicht... wie müssen die Anträge aussehen? Sie möchte für jede Partei einen eigenen Antrag. Aber wie ist das dann zu machen?? Gegen Halter 1,3 und dann nochmal gegen Fahrer 0,3?
Kann mir jemand helfen
Danke