Nachfestsetzung von Zinsen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Katharina1985
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#1

21.10.2010, 14:11

Hallo alle Zusammen,

ich hab gerade eine Akte aus dem Jahre 2005 auf dem Tisch. Der Titel (Urteil und KFB) stammt auch aus dem Jahr 2005. Wenn ich jetzt die Zinsen nachfestsetzen lassen will, genügt es da, wenn ich einen formlosen Antrag stelle oder gibt es da bestimmte Vorschriften, die ich einzuhalten habe?
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NORTHERN DINO
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#2

21.10.2010, 17:20

Zinsen worauf? Auf den KFB?
~ Grüßle ~
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