Kostennote an Mandant/Beschwerde betreuung und unterbringung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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riedel
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#1

21.10.2010, 12:45

hallo alle zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen:

meine chefin hat mir zwei akten hingelegt, ich soll zwei kostennoten erstellen für den mandanten (streitwert: 3.000,00)

es geht darum im ersten fall:

chefin wurde beauftragt von unseren mandanten eine beschwerde gegen seine unterbringung zu fertigen. dies wurde auch gemacht und akteneinsicht beantragt und auch genehmigt. danach wurde von uns die beschwerde zurückgenommen mangels aussicht auf erfolg. wie muss ich nun abrechnen gegenüber dem mandanten.

fall zwei ähnlich gelagert;

chefin wurde beauftragt von unserem mandanten ebenfalls beschwerde gegen die betreuung einzulegen. dies wurde auch getan und gleichzeitig akteneinsicht beantragt. Begründung für die Beschwerde unserseits erfolgte auch.
mdt nahm selbst die beschwerde zurück.
wie wird in diesem fall dem mdt gegenüber abgerechnet.

leider habe ich keinerlei erfahrungen auf diesem sachgebiet, wäre super wenn jemand helfen könnte.

danke schon mal für eure antworten.
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

25.10.2010, 09:21

Sofern keine Beschwerde im Strafrecht würde ich sagen 3500.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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AliceImWunderland
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#3

16.09.2020, 11:22

Ich hänge mich hier mal dran. Habe zum ersten Mal seit 25 Jahren eine Unterbringungsangelegenheit, die ich abrechnen soll, auf dem Tisch. Folgender Sachverhalt:

Mandant wurde nach PsychKG untergebracht. Wir haben uns bestellt, Akteneinsicht beantragt, Beschwerde eingelegt und begründet, diese wurde abgelehnt. Es gab keinen Termin. Nach meiner Recherche kann ich folgende Gebühren abrechnen:

Verfahrensgebühr Nr. 6300 VV EUR 255,00 (Mittelgebühr)
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV
Ust Nr. 7008 VV

Was mich nun stutzig macht, ist, dass der Richter im Beschwerdezurückweisungsbeschluss einen Streitwert für das Beschwerdeverfahren in Höhe von EUR 1.000,00 festsetzt. :kopfkratz Ich dachte, in Unterbringungssachen gibt es Betragsrahmengebühren..... :kopfkratz Oder bekommen wir nur die Gebühr für die Beschwerde (0,5 nach 3500 VV)?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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AliceImWunderland
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#4

17.09.2020, 08:38

:schieb
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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