Parteiauslagen im KFA???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
555
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 27.04.2010, 10:43

#1

19.10.2010, 15:43

Hallo liebe Kollegen,

habt Ihr sowas schonmal angesetzt?

Der Gegner hat beantragt für seinen Mandanten, der selbständig ist.

Fahrtkosten x- y
x km à 25 Cent gem. § 91 Abs. 1 ZPO ivm § 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG?
Verdienstausfall x Stunde à 15 Euro

Macht ihr das auch? Hab das noch nie gesehen.

LG
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

19.10.2010, 15:44

Das ist nicht dein Ernst, daß du das noch nie gesehen hast! Beantragst du für eure Mandanten nicht die Festsetzung der Parteiauslagen, wenn sie zum Termin anwesend waren?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#3

19.10.2010, 15:55

Na ja, die gelockerte Rechtsprechung zu Parteiauslagen setzt sich erst langsam durch und viele wissen davon noch nichts. Man kann nur hoffen, dass es sich im Eröffnungsbeitrag auch um Terminswahrnehmungskosten handelt. Diese sind dann allerdings in jedem Fall vom Wohnort der Partei zum Gericht und retour erstattungsfähig.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#4

19.10.2010, 16:02

Liesel hat geschrieben:Das ist nicht dein Ernst, daß du das noch nie gesehen hast! Beantragst du für eure Mandanten nicht die Festsetzung der Parteiauslagen, wenn sie zum Termin anwesend waren?
Gesehen habe ich das auch schon, aber selbst gemacht eher selten. Ich weiß auch gar nicht, ob unsere RA den Mdt. fragen, ob er Auslagen hatte oder diese geltend gemacht werden sollen :oops:
Wäre zwar besser, aber hier macht eh jeder was er will....
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#5

19.10.2010, 16:23

Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Der RA sieht doch, ob sein Mandant am Gerichtstermin teilnimmt oder nicht. Da braucht er doch nicht fragen :?:
Andere Aufwendungen sind in aller Regel eher nicht berücksichtigungsfähig.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
cjdenver
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1118
Registriert: 13.08.2009, 16:02
Wohnort: Hamburg

#6

19.10.2010, 19:39

traurig aber wahr, hab auch schon oft gehört dass andere da nichts festsetzen lassen... aber auf die eigenen gebühren wird bis aufs komma geachtet... da wundert man sich manchmal ob denn wirklich für den mandanten gearbeitet wird, oder nicht eher für die eigene tasche :roll:
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#7

19.10.2010, 19:43

cjdenver hat geschrieben:traurig aber wahr, hab auch schon oft gehört dass andere da nichts festsetzen lassen... aber auf die eigenen gebühren wird bis aufs komma geachtet... da wundert man sich manchmal ob denn wirklich für den mandanten gearbeitet wird, oder nicht eher für die eigene tasche :roll:
Bild
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#8

20.10.2010, 10:41

13 hat geschrieben:Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Der RA sieht doch, ob sein Mandant am Gerichtstermin teilnimmt oder nicht. Da braucht er doch nicht fragen :?:
Andere Aufwendungen sind in aller Regel eher nicht berücksichtigungsfähig.
Natürlich "sieht" der Anwalt den Mdt. im Termin. Ich meinte eher, das er wohl nicht fragt, ob es einen Verdienstausfall oder Fahrtkosten gegeben hat. Wir vertreten hier auch oft Selbstständige die zur Parteivernehmung geladen werden, habe bislang keinen KFA gesehen, in dem Parteiauslagen geltend gemacht wurden.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#9

20.10.2010, 12:55

Ist ja auch kein Muss. Wer was zu verschenken hat - nur zu. :mrgreen:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
188F
Forenfachkraft
Beiträge: 158
Registriert: 15.09.2009, 12:14
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#10

20.10.2010, 15:57

Wir machen die Parteiauslagen immer geltend, die werden allerdings nur dann anerkannt, wenn das persönliche Erscheinen des Mandanten vom Gericht angeordnet war.

Anzusetzen sind auf jeden Fall dann immer die Fahrtkosten Wohnort Mandant - Gericht - zurück. Außerdem auch eine Aufwandsentschädigung. Bei Selbständigen wird aber nur der Mindestbetrag anerkannt, da ein Selbständiger seine Arbeitszeit so legen kann wie er will, also er kann nacharbeiten. Ein Verdienstausfall muss immer nachgewiesen werden.
Antworten