Hi
ich bin´s mal wieder
So langsam glaube ich den Beruf verfehlt zu haben, oder einfach zu doof zu sein um § zu finden
Ich suche nach einem § oder einer Rechtsprechung die besagt, dass der Gegner bei Zahlungsverzug - welcher auch vorher von unserem Mandanten ohne RA angemahnt wurde - die Kosten der Beauftragung des RA zu tragen hat.
Ich kenne nur diesen "Standardsatz" aber habe bisher noch nichts von einem § oder einer Rechtsprechung gehört, auf welcher das basiert.
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen, wäre jedenfalls sehr dankbar
PS: Berufsvorschläge werden gerne entgegengenommen!!
Kostentragung des Gegners bei Zahlungsverzug
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 47
- Registriert: 22.05.2009, 10:29
>> Ego sum, qiu sum et dum spiro spero! <<
(Ich bin, wer ich bin und solange ich atme, hoffe ich!)
(Ich bin, wer ich bin und solange ich atme, hoffe ich!)