Hallo zusammen
Stehe grad völlig auf dem Schlauch Hab folgendes Problem:
In einer Sache hat mein Chef zwei Termine wahrgenommen. Nach dem zweiten ist dann VU ergangen. Nun soll ich einen KFA schreiben und weis nicht, wie sich das mit den Gebühren verhält. Bekommt er eine 1,2 Terminsgebühr für den ersten Termin + 0,5 Gebühr für den zweiten?
Wäre nett, wenn mich jemand aufklären könnte
VU nach zweitem Termin
- misspinky1984
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Sofern es sich hier um eine Zivilsache handelt und im 1. Termin streitig verhandelt bzw. erörtert wurde, bekommt Dein Chef die 1,2 TG nach Nr. 3104 VV RVG. Die 0,5 TG für den 2. Termin erhält Dein Chef nicht noch zusätzlich.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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- Schlaubi wieder da
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zustimmt
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.
Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
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- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Stimmt nicht. Wenn der RA zwei Termine wahrgenommen hat, gibt es eine 1,2 TG nach 3104.marike hat geschrieben:Dann gibts leider nur die 3105 VV 0,5
In 3105 steht:
Wahrnehmung nur eines Termins, in dem eine Partei oder ein Beteiligter nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil, Versäumnisentscheidung oder zur Prozess- oder Sachleitung gestellt wird ...
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Ok, wenn ich das dann jetzt richtig verstanden habe, bekommt er so oder so eine 1,2 nach 3104 Also ganz egal, ob im ersten Termin streitig verhandelt wurde oder die Gegenseite auch nicht anwesend war?!?!? Und für den 2. Termin nichts...
stimmt ... also wenn die Gegenseite gegen das erste VU Einspruch erhoben hat und dann nochmals ein Gerichtstermin stattfindet, in dem die Gegenseite wieder nicht erscheint, dann gibts für den ersten Termin ne 0,5 und den zweiten ne 1,2. Insgesamt bekommt der RA aber wegen § 15 Abs. 2 nur eine 1,2 Terminsgebühr.
Sorry für meine Falschaussage Das wusste ich bisher auch nicht
Sorry für meine Falschaussage Das wusste ich bisher auch nicht
oh gleiches gilt gem. BGH-Urteil auch für eine Angelegenheit, wo das erste VU im schriftlichen Vorverfahren gem. § 331 Abs. 3 ZPO und dann nach Einspruch ein Termin stattfindet, in dem der Beklagte nicht erscheint.
Oh man das hätte ich mal vorher wissen sollen
Oh man das hätte ich mal vorher wissen sollen