...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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woaini
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#1
12.10.2010, 17:22
Hallo!
Ich habe hier ein Bußgeldverfahren. Mandant hat Bußgeldbescheid bekommen. Wir haben Einspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt (Kopien wurden gefertigt). Der Einspruch wurde auch kurz beim AG begründet.
Nun hat das AG mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Weiterhin steht hier: "Die Kosten und Auslagen des Verfahrens fallen der Landeskasse zur Last. Seine eigenen notwendigen Auslagen hat der Betroffene selbst zu tragen."
Kann ich jetzt überhaupt KfA stellen (mit Kopiekosten und Aktenpauschale)? Ich finde diese Aussage sehr verwirrend. Ist ggf. eine Gebühr nach Nr. 5115 VV angefallen?
Für schnelle und hilfreiche Antwort wäre ich dankbar.
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LuzZi
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#2
12.10.2010, 17:23
Wenn da steht, dass der Betroffene seine notwendigen Auslagen selbst zu tragen hat, dann ist das bezogen auf die Anwaltkosten. Die Kosten des Verfahrens sind die Gerichtskosten.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Adora Belle
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#3
12.10.2010, 17:39
Laß dich nicht verwirren. Wie @LuzZi schon schrieb, muß Du differenzieren zwischen den Kosten des Verfahrens (Gerichtskosten und Gerichtsauslagen) und den notwendigen Auslagen des Betroffenen, Eures Mandanten. Lies Dir dazu am besten mal § 464 StGB und besonders § 464a StGB durch.
Die 5115 dürfte angefallen sein. Sie ist aber eben nicht aus der Staatskasse zu erstatten, sondern der Mandant muß sämtliche Anwaltskosten selbst tragen.
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woaini
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#4
12.10.2010, 18:46
Adora Belle hat geschrieben:Lies Dir dazu am besten mal § 464 StGB und besonders § 464a StGB durch.
Du meinst Sicherlich StPO statt StGB
Danke für die Erklärungen. Also kann ich kein Kostenfestsetzungsantrag stellen, weil unser Mandant seine Kosten selber tragen muss. Dafür muss er keine Gerichtskosten tragen.
An diese Formulierungen muss man sich am Anfang etwas gewöhnen.
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Adora Belle
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#5
12.10.2010, 21:26
Ich sehe, Du hast die §§ nachgeschlagen, sehr löblich.
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Jep, natürlich meinte ich die StPO. Hab ich mit Absicht eingebaut, damit es nicht zu einfach wird.
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
Genau.
Deine Schlußfolgerung ist richtig.