Ich habe folgendes Abrechnungsproblem:
1 Mandant und 2 unterschiedliche Gegner (mit beiden Gegnern bestehenden verschiedene Verträge = verschiedene Gegenstandswerte), alles lief bislang außergerichtlich und mit beiden Gegnern laufen getrennt Vergleichsverhandlungen, da die Gegner miteinander nichts zu tun haben.
Was kann ich abrechnen, wenn jetzt tatsächlich 2 Vergleiche geschlossen werden? Theoretisch entsteht ja 2 x die Einigungsgebühr, doch bleibt sie auch tatsächlich 2x stehen und ist abrechnenbar? Muss man da nicht eine Probe machen, da ja nicht 2x die gleiche Gebühr anfallen kann (wenn ich mich richtig dunkel erinnere)???
Mit der Prüfung über den inneren Zusammenhang komme ich nicht weiter, da mir der Begriff heute das 1. Mal über den Weg gelaufen ist und ich noch nicht weiß, wie ich das am besten "prüfen" kann.
Der Auftrag des Mdt. lautet , gegenüber allen möglichen Parteien alles Mögliche versuchen.
Für Literaturhinweise wäre ich Euch besonders dankbar, in meinem RVG für Anfänger bin ich nicht so richtig fündig geworden...
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Danke!