Arbeitsrecht Abrechnung Hilfe Advocard

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jester
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#1

12.10.2010, 14:57

Hallo,

kann mir jemand helfen.

Wir haben eine Mandantin wegen einer Kündigung vor dem Arbeitsgericht vertreten und dann vor dem Termin durch einige Telefonate eine Abwicklungsvereinbarung geschlossen.

Also für das Klageverfahren fällt 1.3 VG und 1.2 TG an, aus 3-fachem Monatsgehalt, da wir nur gegen Kündigung geklagt haben. Das ist ja auch okay.

Dann haben wir einen außergerichtlichen Vergleich (Abwicklungsvereinbarung) geschlossen, da drin ist Kündigung zum 30.09. (ist okay, Mdt. hat was anderes), hier haben wir die 1.0 Einigungsgebühr genommen aus dem 3-fachen Monatsgehalt.

Jetzt kommt es wegen der anderen in der Abwicklungsvereinbarung geschlossenen Punkte haben wir eine 1.3 Geschäftsgebühr und eine 1.5 Einigungsgebühr genommen.

Also aus Zeugnis € 500,00
Abfindung ca. € 1.700,00 und
Gehalt September ca. € 900,00, also aus dem gesamten Wert.

Jetzt kommt Advocard und meint wir kriegen da nichts und will wissen, wann und wodurch erstmal gegen Rechtspflichten bzw. Rechtvorschriften verstoßen worden ist.

Was kann ich denen jetzt antworten. Ich finde eh dass die AdvoCard die schlimmsten sind, Anwalts Liebling ist echt ein Witz.

Bitte um Hilfe wie ich die außergerichtlichen Gebühren da noch bekomme.

Vielen Dank

Jester :) :)
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#2

12.10.2010, 15:19

Hättet Ihr Mal den Vergleich nach §278 VI ZPO gerichtlich beschließen lassen, dann hätte die RS nicht meckern können ...

Wenn das Zeugnis nicht streitig war, und lediglich die Vereinbarung aufgenommen wurde, dass ein "wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis erteilt wird" gibt es hier keinen zu beachtenden SW. Eine Abfindung ist sowieso nicht streitwerterhöhend (es sei denn es existiert ein Sozialplan o. ähnliches)

Was Du mit Gehalt September meinst, kann ich hier nicht beurteilen. Wenn die Einigung getroffen wird, dass das Arbeitsverhältnis bis zum 30.09.2010 gilt, dann ist auch vorauszusetzen, dass das Gehalt für 9/10 bezahlt wird (hier seh ich also auch keine Vereinbarung). Wurde ursprünglich zu einem anderen Datum gekündigt? Evtl. ist für das Septembergehalt durch das Kündigungsverfahren (3monatiges Bruttogehalt) von Streitwertidentität auszugehen).

Es kommt für mich noch hinzu, dass bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, so dass bereits aus diesem Grund meines Erachtens die GG nicht mehr entstehen kann, sondern diese - auch wenn es sich ggf. um andere Gegenstände handelt - bereits mit der VG abgegolten sind. Aus dem selben Grund gibt es meines Erachtens auch keine 1,5 Gebühr, lediglich in Höhe von 1,0, wobei ich - wie oben ausgeführt - derzeit nicht erkennen kann, ob sich der SW nicht lediglich aus dem monatigen Bruttogehalt bemisst, weil ggf. wg. des Gehalts Streitwertidentät besteht und die beiden anderen ggf. keine weiten SWe auslösen.

Im Großen und ganzen kann ich in diesem Fall der Versicherung also nur Recht geben !
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#3

12.10.2010, 15:41

Danke für die Antwort,

also bei der Abfindung existiert ein Sozialplan, mit den anderen Ansprüchen kann ich also nichts machen auch nicht außergerichtlich. Da die außergerichtliche Geschäftsgebühr sich auf die anderen Gegenstände bezieht, Kündigung war ursprünglich zum 31.10.2010, also sogar später. Dann werde ich mich wohl damit abfinden müssen, dass wir viel Honorar verloren haben. Also hätten wir ihn vor Gericht geschlossen, dann hätten wir alles bekommen? Verstehe ich Dich richtig. Wäre nett wenn Du mir das noch sagen könntest, damit ich meinem Chef sage nächstes mal nur vor Gericht Vergleich schließen, lach.

DAnke
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#4

12.10.2010, 15:43

Nein, dann hättet Ihr auch nicht alles bekommen. Aber mit nem Vergleichsbeschluss zzgl. ner Verfügung bzgl. der Streitwertfestsetzung (inkl. etwaiger Mehrwerte) mucken die Rechtsschutzversicherer nicht so rum. Auch "Anwaltsliebling" nicht. :wink:

edit: Der Vergleich muss nicht vor Gericht geschlossen werden, lediglich gerichtlich protokolliert (§ 278 VI ZPO) gilt auch in Arbeitsrechtssachen :D .
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#5

12.10.2010, 16:02

Danke für die schnelle Antwort.
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#6

12.10.2010, 16:08

Gern geschehen ! :wink2
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