Vorsteuerabzug im KFA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tine001
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#1

12.10.2010, 11:59

Hallo,

ich hab da mal ne Frage, obwohl die bestimmt viele für dämlich halten, aber ich überleg halt grad.
Wenn wir eine kleine Firma z.b. dachdeckerei vertreten und der z.B. wegen einer offenen Rechnung Rechtsstreit betreibt, dann nehm ich ja keine Mwst in den KFA mit rein. Das ist klar.
und was ist, wenn der Rechtsstreit von dem Geschäftsführer also in dem falle des dachdeckermeisters des kleinen Betriebes wegen einer privaten Sache geführt wird, ist der dann auch vorsteuerabzugsberechtigt?
lg tine
jenniver
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#2

12.10.2010, 12:04

was ist, wenn der Rechtsstreit von dem Geschäftsführer also in dem falle des dachdeckermeisters des kleinen Betriebes wegen einer privaten Sache geführt wird, ist der dann auch vorsteuerabzugsberechtigt?
Dann liegt keine Vorsteuerbrechtigung vor.
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shila1978
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#3

12.10.2010, 12:06

:zustimm
tine001
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#4

12.10.2010, 12:13

dankeschön
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