Hälftige Geschäftsgebühr, Vergleich, Verfahrensdifferenzgebü
Verfasst: 23.02.2007, 09:32
Hallöchen,
ich brauch mal eure Hilfe…
Hab eine total blöde Akte, also:
Ich habe außergerichtlich mit der RS eine 1,3 Geschäftsgebühr aus 1112,83 EUR abgerechnet, weil über diesen Betrag angemahnt wurde. Diese Kostennote ist bezahlt.
Wir vertreten Beklagtenseite:
In der Klage wurde auf Zahlung von 932,64 EUR geklagt.
Jetzt ist Vergleich geschlossen:
Wir zahlen 932,64 EUR.
Streitwertfestsetzung: 932,64 EUR für das Verfahren.
Zusatz: „Der Streitwert für den abgeschlossenen Vergleich übersteigt diesen Wert um 932,64 EUR.“
Es wurden also noch nicht rechtshängige Ansprüche mit verglichen.
Jetzt kommt ja eine Prozessdifferenzgebühr zum Einsatz. Soweit so gut.
Aber wie mach ich das jetzt mit der hälftigen Geschäftsgebühr?
Nehm ich jetzt die Hälfte von der 1,3 aus 1112,83 EUR ??? – die ja schon bezahlt ist – oder berechnet ich die außergerichtliche Gebühr nun auch aus 932,64 EUR?
Berechne ich überhaupt die Hälfte der außergerichtlichen Geschäftsgebühr???
Ich würde jetzt einfach alle Gebühren aus 932,64 EUR berechnen, also eine 1,3er außergerichtlich (hälftig) dann die 1,3 Verfahrensgebühr aus 932,64, 1,2 Terminsgebühr aus 932,64 EUR, 1,5 Einigungsgebühr aus 932,64 EUR x 2 = 1.865,28 EUR, die 0,5 Verfahrensdifferenzgebühr aus 932,64 dann entsprechend prüfen und am Schluss den gezahlten Betrag von der Rechtsschutz abziehen. ..
Macht das Sinn???
ich brauch mal eure Hilfe…
Hab eine total blöde Akte, also:
Ich habe außergerichtlich mit der RS eine 1,3 Geschäftsgebühr aus 1112,83 EUR abgerechnet, weil über diesen Betrag angemahnt wurde. Diese Kostennote ist bezahlt.
Wir vertreten Beklagtenseite:
In der Klage wurde auf Zahlung von 932,64 EUR geklagt.
Jetzt ist Vergleich geschlossen:
Wir zahlen 932,64 EUR.
Streitwertfestsetzung: 932,64 EUR für das Verfahren.
Zusatz: „Der Streitwert für den abgeschlossenen Vergleich übersteigt diesen Wert um 932,64 EUR.“
Es wurden also noch nicht rechtshängige Ansprüche mit verglichen.
Jetzt kommt ja eine Prozessdifferenzgebühr zum Einsatz. Soweit so gut.
Aber wie mach ich das jetzt mit der hälftigen Geschäftsgebühr?
Nehm ich jetzt die Hälfte von der 1,3 aus 1112,83 EUR ??? – die ja schon bezahlt ist – oder berechnet ich die außergerichtliche Gebühr nun auch aus 932,64 EUR?
Berechne ich überhaupt die Hälfte der außergerichtlichen Geschäftsgebühr???
Ich würde jetzt einfach alle Gebühren aus 932,64 EUR berechnen, also eine 1,3er außergerichtlich (hälftig) dann die 1,3 Verfahrensgebühr aus 932,64, 1,2 Terminsgebühr aus 932,64 EUR, 1,5 Einigungsgebühr aus 932,64 EUR x 2 = 1.865,28 EUR, die 0,5 Verfahrensdifferenzgebühr aus 932,64 dann entsprechend prüfen und am Schluss den gezahlten Betrag von der Rechtsschutz abziehen. ..
Macht das Sinn???