Terminsgebühr bei Rechtsschutzversicherung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Gast

#1

23.02.2007, 08:12

Kann ich eine Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen mit dem Gegner zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens gegenüber der RSV abrechnen, wenn diese zunächst nur Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit erteilt hat und die Sache auch außergerichtliche erledigt wurde? - Nur aufgrund der Besprechung konnte ein gerichtliches Verfahren vermieden werden ... :?:
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#2

23.02.2007, 08:15

Wenn du eine Terminsgebühr abrechnen würdest, müsstest du auch eine Verfahrensgebühr abrechnen (glaube nach Nr. 3101 VV RVG), dann kannst du keine Geschäftsgebühr ansetzen. Ihr müsstet dafür aber eigentlich schon Klageauftrag gehabt haben (ihr wärd doch Kläger, oder).

Da du aber von der RS nur eine Deckungszusage für die außergerichtliche Vertretung hast, könnte es sicher Probleme geben, die wollen ja schließlich nicht mehr zahlen, als sie müssen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Bärchen

#3

23.02.2007, 08:20

:zustimm

Das ist immer grenzwertig. Wir setzen daher nie eine Terminsgebühr an, wohl aber eine Einigungsgebühr, wenn dadurch vermieden wurde, das Zivilverfahren einzuleiten
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#4

23.02.2007, 08:21

ich würds mal probieren.. mehr als nein sagen können se net
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#5

23.02.2007, 08:41

Wir hatten letztens auch so einen Fall:

Also, eine Terminsgebühr kannst Du nicht ansetzen, dass geht nur bei gerichtlichen Sachen. Aber Du könntest eine Einigungsgebühr ansetzen, wenn beide Seiten etwas von ihrer ursprünglichen Position abgewichen sind.

Das hat die RSV auch bei uns gezahlt.
Benutzeravatar
Tigerentchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 500
Registriert: 09.12.2006, 19:50
Wohnort: Hamburg

#6

23.02.2007, 08:41

Wir hatten neulich auch so einen Fall. Die Terminsgebühr hat die RS Versicherung sie gestrichen. Schade... ich dachte, ich würde noch eine Idee bekommen, wie ich sie doch erhalten könnte :roll:
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#7

23.02.2007, 08:45

Wie gesagt, wenn man auf Klägerseite ist und Klageauftrag hat, dann wird außergerichtlich mit der Gegenseite verhandelt kann man eine 0,8 Verfahrensgebühr, eine 1,2 Terminsgebühr und eine 1,0 Einigungsgebühr abrechnen. Man muss aber ausdrücklich Klageauftrag haben. Eine Terminsgebühr kann nie mit einer Geschäftsgebühr abgerechnet werden.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Antworten