Terminsgebühr bei Rechtsschutzversicherung
Kann ich eine Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen mit dem Gegner zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens gegenüber der RSV abrechnen, wenn diese zunächst nur Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit erteilt hat und die Sache auch außergerichtliche erledigt wurde? - Nur aufgrund der Besprechung konnte ein gerichtliches Verfahren vermieden werden ...
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Wenn du eine Terminsgebühr abrechnen würdest, müsstest du auch eine Verfahrensgebühr abrechnen (glaube nach Nr. 3101 VV RVG), dann kannst du keine Geschäftsgebühr ansetzen. Ihr müsstet dafür aber eigentlich schon Klageauftrag gehabt haben (ihr wärd doch Kläger, oder).
Da du aber von der RS nur eine Deckungszusage für die außergerichtliche Vertretung hast, könnte es sicher Probleme geben, die wollen ja schließlich nicht mehr zahlen, als sie müssen.
Da du aber von der RS nur eine Deckungszusage für die außergerichtliche Vertretung hast, könnte es sicher Probleme geben, die wollen ja schließlich nicht mehr zahlen, als sie müssen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Das ist immer grenzwertig. Wir setzen daher nie eine Terminsgebühr an, wohl aber eine Einigungsgebühr, wenn dadurch vermieden wurde, das Zivilverfahren einzuleiten
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3544
- Registriert: 09.02.2007, 14:19
- Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
- Software: WinRa
- Wohnort: Niederbayern
Wir hatten letztens auch so einen Fall:
Also, eine Terminsgebühr kannst Du nicht ansetzen, dass geht nur bei gerichtlichen Sachen. Aber Du könntest eine Einigungsgebühr ansetzen, wenn beide Seiten etwas von ihrer ursprünglichen Position abgewichen sind.
Das hat die RSV auch bei uns gezahlt.
Also, eine Terminsgebühr kannst Du nicht ansetzen, dass geht nur bei gerichtlichen Sachen. Aber Du könntest eine Einigungsgebühr ansetzen, wenn beide Seiten etwas von ihrer ursprünglichen Position abgewichen sind.
Das hat die RSV auch bei uns gezahlt.
- Tigerentchen
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 500
- Registriert: 09.12.2006, 19:50
- Wohnort: Hamburg
Wir hatten neulich auch so einen Fall. Die Terminsgebühr hat die RS Versicherung sie gestrichen. Schade... ich dachte, ich würde noch eine Idee bekommen, wie ich sie doch erhalten könnte
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Wie gesagt, wenn man auf Klägerseite ist und Klageauftrag hat, dann wird außergerichtlich mit der Gegenseite verhandelt kann man eine 0,8 Verfahrensgebühr, eine 1,2 Terminsgebühr und eine 1,0 Einigungsgebühr abrechnen. Man muss aber ausdrücklich Klageauftrag haben. Eine Terminsgebühr kann nie mit einer Geschäftsgebühr abgerechnet werden.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.