Abrechnung außergerichtlicher Tätigkeit
Verfasst: 08.10.2010, 15:46
Hallo Zusammen.
Hoffe jemand kann mir noch am Freitagnachmittag mit folgendem Sachverhalt weiterhelfen.
Haben Mandantin außergerichtlich in ihren Familiensachen vertreten. Gerichtlich wurde ein Scheidungsverfahren (Wert 10.000 €) über PKH geführt.
Außergerichtlich wurde mit der Gegenseite u. a. in einer mehrstündigen Besprechung der Parteien inkl. Anwälte in unserem Büro ein Vergleich zum Zugewinn, Hausrat, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt erarbeitet.
Dieser Vergleich wurde in dem Scheidungstermin mit protokolliert. Scheidung und Einigung wurden über PKH abgerechnet.
Wir haben die außergerichtlichen Kosten der Mandantin mit 1,3 Geschäftsgebühr in Rechnung gestellt. Mandantin verweigert nun die Zahlung mit der Begründung, dass ihr der Rechtspfleger mitgeteilt habe, dass unsere Kosten komplett über PKH abgegolten wurden. Angeblich haben wir keinen Anspruch auf weitere Gebühren.
Ich sehe das nicht so, denn wir haben außergerichtlich lediglich eine 1,3 Gebühr abgerechnet, wobei vom Aufwand her(inkl Besprechung) eine 2,5 gerechtfertigt wäre.
Was ist Eure Meinung? Abrechnungsprofis ans Werk!
Hoffe jemand kann mir noch am Freitagnachmittag mit folgendem Sachverhalt weiterhelfen.
Haben Mandantin außergerichtlich in ihren Familiensachen vertreten. Gerichtlich wurde ein Scheidungsverfahren (Wert 10.000 €) über PKH geführt.
Außergerichtlich wurde mit der Gegenseite u. a. in einer mehrstündigen Besprechung der Parteien inkl. Anwälte in unserem Büro ein Vergleich zum Zugewinn, Hausrat, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt erarbeitet.
Dieser Vergleich wurde in dem Scheidungstermin mit protokolliert. Scheidung und Einigung wurden über PKH abgerechnet.
Wir haben die außergerichtlichen Kosten der Mandantin mit 1,3 Geschäftsgebühr in Rechnung gestellt. Mandantin verweigert nun die Zahlung mit der Begründung, dass ihr der Rechtspfleger mitgeteilt habe, dass unsere Kosten komplett über PKH abgegolten wurden. Angeblich haben wir keinen Anspruch auf weitere Gebühren.
Ich sehe das nicht so, denn wir haben außergerichtlich lediglich eine 1,3 Gebühr abgerechnet, wobei vom Aufwand her(inkl Besprechung) eine 2,5 gerechtfertigt wäre.
Was ist Eure Meinung? Abrechnungsprofis ans Werk!