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KFA oder KAA?

Verfasst: 07.10.2010, 15:55
von sdp08
Hallo,

wenn wir ein Urteil erhalten haben, in dem steht z. B. dass der Beklagte zu 1. 5/6 an den Kläger zu zahlen hat und der Kläger 3/6 an den Beklagten zu 1. und 1/6 müssen die Beklagten zu 1. und 2. an den Kläger zahlen, ist das dann auch eine Quotelung, und somit mache ich einen Kostenausgleichungsantrag (KAA)? oder zählt nur zur Quotelung, wenn im Urteil steht: 10 % trägt der Kläger und 90 % der Beklagte?

kurz: Wann mache ich einen KAA? Was mache ich in o. g. Fall?

Re: KFA oder KAA?

Verfasst: 07.10.2010, 15:57
von LuzZi
M. E. ein Fall für einen Kostenausgleichsantrag. Ob du jetzt Zehntel oder Prozent hast ist im Prinzip doch egal.

Re: KFA oder KAA?

Verfasst: 07.10.2010, 15:59
von Liesel
:zustimm

Re: KFA oder KAA?

Verfasst: 07.10.2010, 16:02
von Smilie
in beiden Fällen wird gequotelt - ob nun 10 % oder 1/5 - in beiden Fällen wird ein KAA gestellt, da ja die Gesamtkosten aufgeteilt und anteilig berechnet werden müssen.

Re: KFA oder KAA?

Verfasst: 07.10.2010, 16:14
von sdp08
:thx

Re: KFA oder KAA?

Verfasst: 07.10.2010, 16:15
von Randfichte72
Eindeutig Kostenausgleichungsantrag!

Re: KFA oder KAA?

Verfasst: 07.10.2010, 17:11
von 13
Ob später tatsächlich ausgeglichen wird oder "einseitig" festzusetzen ist mittels mehrerer KFB, ist ohnehin Sache des Gerichts. Eingereicht werden nur die insgesamt entstandenen Kosten mittels des Antrags nach § 106 ZPO. Das Gericht dröselt die Kosten dann auf.

Re: KFA oder KAA?

Verfasst: 08.10.2010, 09:46
von Refa-Aline
Hallo liebes Forum,

als Kollegin der lieben Susi muss ich noch anmerken, dass hier der Beklagte 10/18 der Kosten des Klägers, davon 1/10 gesamtschuldnerisch mit dem zweiten Beklagten und der Kläger 7/18 der Kosten des Beklagten zu tragen hat. In dem Fall sind nicht die Gesamtkosten für eine Kostenausgleichung maßgebend. Es exisieren bereits zwei Kostenfestsetzungsbeschlüsse, die der Kläger beantragt hat. Also hat hier eine "einseitige Festsetzung" durch das Gericht stattgefunden.

Leider ist in dem Urteil irgendwie die Quotelung nicht stimmig. Rein rechnerisch müssten es doch 18/18 sein, statt 17/18.

Da bereits zwei Kostenfestsetzungsbeschlüsse existieren, müsste wir doch auch die Kosten des Beklagten festsetzen lassen, damit dieser die Chanche der Aufrechnung hat oder?

LG Aline

Re: KFA oder KAA?

Verfasst: 08.10.2010, 09:49
von gkutes
natürlich muss der Beklagte seine Kosten festsetzen lassen